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#1
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| Hallo zusammen, wenn es dick kommt dann aber mal so richtig ![]() Zu den Fackten: Ich bin LKW-Fahrer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ( bis 31.12.10 ) Zum 01.10.10 bekommt die Firma einen neuen Eigentümer. Vor einer Woche Führerscheinentzug wegen trunkenheit am Steuer, nach einer Familienfeier ( sau blöde Dummheit ) Am WE ist mein BL-Syndrom wieder durchgekommen, Suizit versuch. Heute war Einzelbesprechung mit den neuen Eigentümern. Zitat: " Ohne Führerschein sind Sie für die Firma nutzlos" Ich sollte dringend in Behandlung, denn ich bin alles andere als Stabiel. Nun meine Frage: Kann ich somit davon ausgehen dass ich deshalb gekündigt werde, oder ist das nicht zu befürchten ? (Firma weis nichts von meiner Erkrankung) Gruß Aktron |
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#2
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| Ob Du künbar bist hängt von Deinem Vertrag ab. Was steht da zu Kündigungsfristen? Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine ordentliche Kündigung nicht vorgesehen, ausser diese wurde im Vertrag schriftlich festgehalten. Ansonsten endet Dein Vertrag einfach zum 31.12.2010. Da Du keinen Führerschein mehr hast und diesen wohl auch längere Zeit nicht mehr bekommen wirst, kannst Du deinen Beruf, also Deine arbeitsvertragliche Pflicht nicht mehr erfüllen. Dies kann zu einer ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen führen, wenn der AG Dich nicht anderweitig im Betrieb einsetzen kann. Einen Grund für eine ausserordentliche und amit fristlose Kündigung sehe ich derzeit noch nicht.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Zitat:
Denkbar wäre aber, dass du wegen des Führerscheinverlustes noch eine Kündigung bekommst, dann endet das Arbeitsverhältnis früher, jenachdem, wie die Kündigungsfristen ausfallen. Du müsstest dich alleine schon deswegen, weil dein Arbeitsvertrag befristet ist, umgehend mindestens ARBEITSUCHEND melden. Arbeitslosmeldung - www.arbeitsagentur.de Sollte ein Kündigungsgespräch stattfinden oder bereits stattgefunden haben, solltest du mit dem Boss noch ein Gespräch führen, ob du unter veränderten Bedingungen anderweitig eingesetzt werden kannst, bei Speditionen wäre das dann meistens eine Lageristentätigkeit. Solltest du keine ALG I - Anwartschaft angesammelt haben, kannst du ALG II beantragen. Für Borderline besteht daher kein Anlass, du fällst nicht in's Bodenlose. Wie alt bist du?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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