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#1
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| Hallo! Da ich seit Feb. 2004 in meinem Konzern tätig bin, möchte ich verständlicherweise auch, dass diese Firmenzugehörigkeit schriftlich festgehalten wird. Mittlerweile habe ich 2x die Tochterunternehmen meines Konzerns gewechselt: Feb. 2004 - Sep. 2008 Firma A Okt. 2008 - Sep. 2009 Firma B ab Okt. 2009 Firma C Das Problem ist folgendes: beim aktuellen Wechsel zu Firma C hat mir erstmalig ein Kollege gesagt, dass ich darauf achten soll, dass im neuen Arbeitsvertrag meine Firmenzugehörigkeit steht. Die Personaler haben nun allerdings nur die 1-jährige Firmenzugehörigkeit von Firma B eingetragen! Im Arbeitszeugnis von Firma A steht zwar eindeutig, dass ich "das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlasse, um innerhalb des Konzerns eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen", aber im AV von Firma B taucht die Firmenzugehörigkeit nirgends auf. Und um ehrlich zu sein: ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass so etwas in den AV gehört! Nun stellt sich die Perso quer und sagt sinngemäß: "damals vergessen - heute zu spät!". Was kann ich tun? Gibt es einen arbeitsrechtlichen Anspruch? Ich danke euch vielmals im Voraus für eure Hilfe und Ideen!! LG, Maria |
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#2
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| Maria, zumindest was dein Zeugnis angeht sehe ich da keine Probleme, du hast von Firma A ein finales Zeugnis erhalten in dem dein Konzerninterner Wechsel dokumentiert ist. Aufgrund deiner Frage bzgl. des aktuellen Arbeitsvertrags schiebe ich dich in das entsprechende Forum, habe aber gleich noch eine Frage- in welcher Form wurde dein Wechsel, insbesondere dein Ausscheiden aus Firma A denn dokumentiert?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo Wolf, abgesehen vom Arbeitszeugnis wurde der Wechsel - meines Wissens - nicht weiter dokumentiert. In Firma B habe ich einen ganz neuen AV bekommen inkl. neuen 6 Monaten Probezeit. Ich musste auch in Firma A nicht extra kündigen, da es ein Konzern-internen Wechsel war. Danke und LG, Maria |
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#4
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| Hallo Maria, ... demnach ist dieser erste Arbeitsvertrag ungekündigt und ist meiner persönlichem Meinung als Nichtjurist nach für die Berechnung der Zugehörigkeit heranzuziehen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |