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#1
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| Hallo zusammen, habe hier eine recht dringliche Angelegenheit. Ich bin seit dem 1.12.09 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Leider war ich ein wenig naiv damals und hab den großen Worten des Chefs geglaubt. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass das kleine Unternehmen an sich nicht wirklich funktionniert, weil es etliche Gerichtsvollzieher-Verfahren gibt und er allgemein nich zahlen kann. Den Lohn sollte es auch immer zum 15. des Monats geben (quasi am 15.1.10 war das Gehalt vom Dezember fällig) Gestern (28.1.10) habe ich dann endlich mein Gehalt überwiesen bekommen, allerdings nur 70 % ABschlag. Das heißt er hat erstens zwei Woche zu spät gezahlt und zweitens ohne Ankündigung nur einen Abschlag gezahlt. Damit kann ich natürlich nicht meine Rechnungen zahlen. Da ich mich auch schon im Unternehmen umgehört habe, zahlt er wohl seit Jahren nie pünktlich und steht auch so schon immer in den Miesen. Demnach will ich noch so schnell wie möglich aus dem Vertrag austreten, damit nich noch größerer Schaden für mich entsteht. Habe mich schon damit abgefunden dass ich das Geld was ich erarbeitet habe eh nicht mehr nach der Kündigung sehen werde. Habe seitdem ich dort arbeite noch keine Nacht durchschlafen können...Permantent macht man in seinen Augen was falsch. Ich werde von keinem eingearbeitet und muss mir die komplette Buchhaltung selber beibringen. Jeden Tag geht man mit nem schlechten Gefühl nach Hause, weil er nur am meckern ist. Zudem klingelt das Firmenhandy permanent nach Feierabend und auch wenn man krank ist...wegen Kleinigkeiten die auch noch einen Tag warten können. Ich werd langsam zu einem psychischen Wrack... Habe mir nun auch den AV noch einmal durchgelesen und einen Formfehler entdeckt. In den Schlussbestimmungen steht "Dieser Arbeitsvertrag ersetzt den am 19.7.07 geschlossenen ersten Arbeitsvertrag..." So, das trifft ja auf mich nicht zu, da ich erst seit Dezember dort neu bin (ich geh mal davon aus, dass er einfach den Vetrag meiner Vorgängerin genommen hat und vergessen hat diesen Satz herauszulöschen). Mein Frage jetzt: Ist der Vertrag dadurch nichtig? ![]() Und wenn nicht, ich wurde quasi durch die Arge an den vermittelt. Wenn ich nun kündige, gibt es da eine Möglichkeit die 3-monatige Sperre zu umgehen, da es meiner Meinung nach nicht zumutbar ist, sein Geld zu spät und nicht voll ausgezahlt zu bekommen und er Versprechungen gemacht hat, die nie und nimmer stimmen können? Wäre euch sehr dankbar wenn ich schnell eine Antwort bekommen würde. Will dort so schnell wie möglich raus. |
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#2
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| Zunächst: Wenn du in einem Geschäft arbeitest, dass de facto insolvent ist und du mit Buchhaltungsarbeiten beschäftigt bist, aber du eigentlich kein Buchhalter bist, dann sehe ich das kritisch. Wer weiss, was der Boss verbucht und wenn man eines unschönen Tages auch deine Fehler aufdeckt, dann wirst du womöglich etwas zu erklären haben. Ich rate dir dringend, dich so zu verhalten, als würdest du morgen von einem Rollkommando verhaftet. Die nächste Frage, die du dir stellen musst ist diese: Welche Chancen habe ich derzeit auf dem Arbeitsmarkt? Wenn eine längere Arbeitslosigkeit ansteht, würde ich den Job nicht aufgeben, aber wegen der Lohnrückstände ALG II beantragen, falls erforderlich. Das ergibt dann eine schöne Hin- und Herrechnerei, aber zumindest deine Miete und dein Grundbedarf wäre gesichert. Du musst auch deine Einstellung ändern. Es kann nicht sein, dass du Nachts nicht mehr schlafen kannst. Das macht dich auf Dauer krank und depressiv. Das bedeutet, du machst - evtl. unter Berücksichtigung notwendiger und zumutbarer Überstunden - pünktlich Feierabend und lässt dich danach nicht mehr von wem auch immer unter Druck setzen. Das Telephon ist ein Kommunikationsmittel, wenn dein Boss das zum Terrorinstrument umfunktioniert, dann bist du eben telephonisch nicht mehr erreichbar. Wenn dein Boss dich anmeckert, dann muss du das filterrn. Das, was nicht berechtigt ist und nur Nerverei darstellt, muss an dir abperlen wie Öl; da fragst du deinen Boss einfach nur, ob er mit dir spricht und ob er dich meint. Wenn nicht, soll er dich arbeiten lassen und seine Selbstgespräche in seinem Büro abspulen. Aufopferung wird nicht belohnt, wenn du krank wirst, wirst du entlassen, weil du deine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kannst. Wenn dein Entschluss definitiv feststeht, dass du kündigen willst, dann besprich die Angelegenheit vorher mit der Arge und hole dir grünes Licht für eine sanktionsfreie Eigenkündigung. Das ist besser, als wenn du hinterher in einer Sanktionsanhörung deine Kündigung begründen musst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort ![]() Also es is ja nich so, dass ich das komplett allein mache. Ich muss das alles vor und aufbereiten und geb es nachher an den Steuerberater weiter, der das auch nochmal alles prüft. Und wenn der was entdeckt, dann bekomm ich Bescheid und es wird geändert. Denke (und hoffe) also, dass mir da nichts passieren sollte. Habe nun auch mit einem anderen Mitarbeiter gesprochen, der noch weniger als ich verdient und auch er hat sein Geld noch nicht vollständig, sondern auch nur einen super tollen Abschlag. Mir wurde schon oft gesagt, dass ich das alles nicht so an mich rankommen lassen soll..aber da hab ich wohl die mütterlichen Gene geerbt, die das nicht gerade vereinfachen Ich werde am Montag erstmal zur Verbraucherzentrale gehen und meinen Vertrag prüfen lassen und anschließend noch einen Termin bei der guten Frau vom Amt machen, die mich an den netten Herrn vermittelt hat. Aber mein Entschluss steht fest, das Theater mach ich noch bis Ende März mit und hoffe mich bis dahin nicht Allzu blöde angestellt zu haben, dass ich dann schon eine neue Arbeit habe. Noch mal meine Frage zu dem Satz im AV "Dieser Arbeitsvertrag ersetzt den am 19.7.07 geschlossenen ersten Arbeitsvertrag..." Der trifft ja nun definitiv nicht auf mich zu, da ich noch nie beim ihm war und noch nie einen geschlossen habe. Wie sieht es da nun aus...Ist der Vertrag dadurch nichtig oder handelt es sich um einen Formfehler, der den Vertrag trotzalledem wirksam macht? (nichtig wäre mir natürlich viel lieber Danke schon einmal für die Antwort !!! |
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#4
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| Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein einzelner Satz die Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages verursacht. Selbst wenn das so wäre, müssen wir unterscheiden zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Arbeitsverhältnis. Du arbeitest, also ist ein Arbeitsverhältnis zustandegekommen, auch ohne Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag regelt lediglich die näheren Umstände und Bedingungen des Arbeitsverhältnisses.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Das mit der Nichtigkeit des Vertrages kannst du klemmen. Das könnte man bejahen, wenn der Vertrag quasi als Zusatzvereinbarung nur aus einem Satz bestünde. Wenn die essentiellen Regelungen: Inhalt und Umfang deiner Leistungspflichten sowie zu zahlendes Entgelt drin sind, ist das ok. Für mich wäre eher die Frage: Zurückbehaltungsrecht (betreffend deine Arbeitsleistungen) geltend machen? Und deine Arbeitslohnforderungen kannst du ja auch von dem verlagen. Dann reihst du dich in die Schlange der Gläubiger ein. Die Frage ist natürlich immer, inwieweit diese theoretischen Überlegungen dich draußen in der Realität weiterbringen. Es kommt sicher auch auf das Umfeld an. Wenn ein Miesepeter bei ist, sind die Chancen wohl eher schlecht. Also eventuell machste mal ne Erstberatung beim Anwalt. Die kostet auch nicht die Welt.
__________________ Wer weiß schon, auf welcher Fußmatte er eines Tages sterben wird??? |
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