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#1
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| Hallo, ich habe zum Ende des Monats gekündigt und fange am 01.03.2009 in einem neuen Betrieb an. Worüber ich mich sehr freue:-) Ich bin bisher als kfm. Angestellte im Baugewerbe tätig gewesen und habe einen Tarifvertrag bzw. in meinem Anstellungsvertrag steht, dass die Firma ein 13. Monatseinkommen gemäß den geltenden tariflichen Bestimmungen zahlt. Nun habe ich versucht herauszufinden, ob mir noch das 1/2 Weinachtsgeld (Auszahlung erfolgt immer zur Hälfte im Dez. und im März) aus dem letzten Jahr zusteht oder nicht. Es ist nicht so, dass ich schon versucht habe das im Internet herauszufinden, aber irgendwie steht da so vieles und ich durchblicke nicht, was nun für mich gilt. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen damit gesammelt und kann mir sagen, welche Regelungen für mich gelten. Wäre sehr dankbar um Info oder Links. Vielen Dank Eponine |
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#2
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| Hallo Eponine ujnd herzlich willkommen, ... sprechen wir über ein 13. Gehalt oder eine Weihnachtsgratifikation? Das sind zwei grundverschiedene Dinge! Und insbesondere in letzterem Fall- was sagt der für dich gültige Tarifvertrag dazu? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Im Vertrag steht 13. Gehalt. Intern haben wir es immer Weihnachtsgeld genannt. |
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#4
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| Hallo Eponine, ... prinzipiell ist davon auszugehen, dass das 13. Gehalt bereits erbrachte Arbeitsleistung honorieren soll. Diese hast du erbracht, das hälftige 13. Gehalt erhalten- da ist m.E. nichts zurückzuzahlen. Was den im März fälligen Betrag angeht... hier kann man unterstellen dass dir ein anteiliger Betrag zusteht. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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