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#1
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| Hallo, ich habe eine dringende Frage zu meinem Arbeitsvertrag. Im Februar 2006 habe ich eine Arbeitsstelle angetreten mit einem befristeten Vertrag zum 31.01.2008. Im Januar 08 hatte ich mit meiner Chefin Verhandlungen über einen unbefristeten Vertrag in der selben Firma. Ich muss dazu sagen das die Firma mich unbedingt behalten möchte. Es wurde eine Gehaltserhöhung und flexiblere Arbeitszeiten ausgehandelt. Der Vertrag sollte Ende Januar fertiggestellt werden. Bis heute liegt mir immer noch nichts vor. Ich habe letzte Woche Dienstag (29.01.) nochmal angefragt wann ich den neuen Vertrag zur Unterschrift bekomme. Da wurde mir nur gesagt der Vertrag wird von der Personalabteilung fertig gemacht. So, wie schaut es jetzt rechtlich aus? Bin ich trotz nicht vorliegendem Vertrag verpflichtet zu kommen? Bin ich noch versichert? Muss die Firma mir Gehalt für Februar zahlen? Wollte heute nochmal anfragen wo der Vertrag bleibt. Ich hoffe es weiß jemand von euch einen Rat für mich. Vielen Dank fürs lesen LG Nadine |
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#2
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| Du hattest einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.01.2008, bist dann aber weiter beschäftigt worden. Damit liegt ein gültiges Arbeitsverhältnis vor, das mindestens zu den alten Konditionen geführt wird. Schlecht ist, wenn du keinen schriftlichen Vertrag hast, da kann der eine dies und der andere das behaupten, am Ende ist der Arbeitnehmer der Dumme. Einfach Knall auf Fall kannst du nicht aufhören, du musst eine Kündigungsfrist einhalten. Bei ALG I würdest du eine dreimonatige Leistungssperre bekommen. Ich würde mal insgesamt vier Wochen abwarten, ob man es in dieser zeit schafft, den Arbeitsvertrag zu erstellen, dies ist die Zeit, die der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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![]() Hallo!Mach Dir keine Sorgen - im Gegenteil! Wenn Dir mündlich die Vertragsverlängerung zugesagt wurde und sie Dich am Folgetag des letzten Arbeitstags (somit der 01.02.0 Trotzdem solltest Du nochmal fragen bzgl. des unbefr. Vertrags. Viel Spaß weiterhin dort... LG Tina |
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#4
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| Hallo, gilt das auch, wenn vorher kein Arbeitsvertrag bestand? |
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#5
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| ... wenn ich das hier recht verstehe besteht ein Arbeitsvertrag, jedoch in mündlicher Form. Dieser Vertrag ist nach meinem Rechtsverständnis bis auf einen Punkt gültig, nämlich die Befristung... hierfür ist nach §14(4) TzBfG die Schriftform vorgesehen. Das bedeutet es besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Als möglicher Nachweis für das grundsätzliche Bestehen des AVs sollte wohl die (hoffentlich) getätigte Gehaltsüberweisung genügen. Wolf IANAL! |
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#6
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| Wer arbeitet denn heute noch ohne einen Arbeitsvertrag? Wenn ich ehrlich bin, kann ich es Dir nicht genau sagen, habe noch nie erlebt, dass jemand in der heutigen Zeit keinen Arbeitsvertrag hat. |
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