Frage zu einer Klausel
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Frage zu einer Klausel

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  #1  
Alt 18.08.2008, 15:45
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Frischling12 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Frage zu einer Klausel


Hallo,

ich möchte meinen Job kündigen,weil ich bei einem bisherigen Arbeitgeber unzufrieden bin und dort einfach immer vertröstet werde und keine Perspektive geboten bekomme.

Jetzt hab ich mich entschlossen zu kündigen. und evtl. zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln, der am gleichen Projekt arbeitet, aber mir bessere Konditionen/Perspektiven bietet. Bin noch in der Probezeit.

Jetzt zu meiner Frage kann ich einfaach kündigen und einen Vertrag bei dem erwähnten AG unterschreibe, trotz dieserKlausel:

Dem AN ist es untersagt, ein Vertragsverhältnis (Arbeitsvertrag, Werkvertrag) mit Dritten einzugehen, für die der AN, im Rahmen dieses Vertrages Leistungen erbringt, es sei denn, der AG stimmt dieser Vertragsbeziehung ausdrücklich zu.

Oder muss ich dann evtl. mit Konsequenzen rechnen?!?

Wäre euch super dankbar, wenn ich mir antworten könntet!
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  #2  
Alt 18.08.2008, 20:28
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Hallo Frischling.

Du hast in deiner Ausbildung noch Probezeit und kannst auf Wunsch fristlos
in dieser Zeit kündigen. Ohne Agaben von Gründen.

Für dich zählt das BBiG, wo solche Regelungen nicht verankert sind und
dir der Arbeitgeber auch keine Steine in den Weg legen darf. Diese Klauseln
sind eher für Angestellte im Unternehmen gedacht.

Aus meiner Sicht sehe ich keine Gefahr.
Viel Erfolg.
__________________
E N D E
Lieben Gruß
witkis
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  #3  
Alt 18.08.2008, 21:16
Benutzerbild von derWolf
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Hallo Frischling,

... vorab- ich gehe davon aus dass du dich in keinem Ausbildungsverhältnis befindest weswegen das BBiG in deinem Fall nicht greift.

Wenn ich die Klausel...
Dem AN ist es untersagt, ein Vertragsverhältnis (Arbeitsvertrag, Werkvertrag) mit Dritten einzugehen, für die der AN, im Rahmen dieses Vertrages Leistungen erbringt, es sei denn, der AG stimmt dieser Vertragsbeziehung ausdrücklich zu.
... wörtlich nehme sagt sie m.E. aus dass du, so lange du im Rahmen dieses Vertrages Leistungen erbringst, hieran gebunden bist.

Also ist das Ganze meiner Meinung (als Nichtjurist) nach nur eine Frage der Datierung.

Wolf



Zitat:
Zitat von Frischling12 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich möchte meinen Job kündigen,weil ich bei einem bisherigen Arbeitgeber unzufrieden bin und dort einfach immer vertröstet werde und keine Perspektive geboten bekomme.

Jetzt hab ich mich entschlossen zu kündigen. und evtl. zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln, der am gleichen Projekt arbeitet, aber mir bessere Konditionen/Perspektiven bietet. Bin noch in der Probezeit.

Jetzt zu meiner Frage kann ich einfaach kündigen und einen Vertrag bei dem erwähnten AG unterschreibe, trotz dieserKlausel:

Dem AN ist es untersagt, ein Vertragsverhältnis (Arbeitsvertrag, Werkvertrag) mit Dritten einzugehen, für die der AN, im Rahmen dieses Vertrages Leistungen erbringt, es sei denn, der AG stimmt dieser Vertragsbeziehung ausdrücklich zu.

Oder muss ich dann evtl. mit Konsequenzen rechnen?!?

Wäre euch super dankbar, wenn ich mir antworten könntet!
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #4  
Alt 18.08.2008, 22:03
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Frischling12 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi,

erstmal danke für eure Antworten.

Also ich bin nicht in einer Ausbildung. Hab sozusagen meine erste Stelle nach dem Studium angetreten und bin dort unzufrieden, jetzt hab ich halt ein besseres Angebot (Perspektiven) geboten gekommen und will kündigen und dieses Angebot annehmen.

Ich würde weiterhin die gleiche Tätigkeit ausüben nur für einen anderen Arbeitgeber.
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  #5  
Alt 18.08.2008, 22:46
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vielleicht hilft dir dieser link deine Situation zu beurteilen

Handbuch Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot
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Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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  #6  
Alt 20.08.2008, 10:35
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Frischling12 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hmmm,

naja, ich bin kein Jurist oder sowas.

Kann ich nicht einfach kündigen und dann ein neues Arbeitsverhältnis eingehen??
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  #7  
Alt 20.08.2008, 10:57
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Frischling,

Zitat:
Zitat von Frischling12 Beitrag anzeigen
Hmmm,

naja, ich bin kein Jurist oder sowas.
... ich auch nicht.

Zitat:
Zitat von Frischling12 Beitrag anzeigen
Kann ich nicht einfach kündigen und dann ein neues Arbeitsverhältnis eingehen??
... so wie ich das sehe- ja!

Wolf
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Ich bin kein Jurist.
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