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#1
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| Hi, ich habe ab nächste Woche eine neue Arbeitsstelle und habe heute den neuen Arbeitsvertrag erhalten. Nun habe ich zu 2 Punkten eine Frage, die ihr hoffentlich beantworten könnt: §4 - Vergütung, sonstige Leistungen 1. Das aufgeschlüsselte Gehalt wird gesondert schriftlich mitgeteilt. Durch das gezahlte Gehalt ist etwaige Überarbeit abgegolten §7 - Urlaub 1. Die Arbeitnehmerin erhält kalenderjährlich Urlaub in Höhe von 24 Arbeitstagen. Die Festlegung des Urlaubs erfolgt durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmerin. Dringend betriebliche Gründe gehen vor. Bei dem was ich rot markiert habe, bin ich mir nicht sicher. Bzgl. Überarbeit, bedeutet das nun das ich keine Überstunden bezahlt/freigestellt bekomme!? Und sind 24 Urlaubstage ok? (Geht das vll. nach Alter etc.!?) ![]() Es wäre toll wenn mir jemand dabei helfen könnte, ich muss ziemlich bald eine Antwort schicken, ob der Vertrag so i. O. ist. Danke!! |
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#2
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| ValaMalDoran, beides hast du richtig verstanden, beides ist nicht unüblich. Wobei sich die erwähnte, etwaige Überarbeit in einem überschaubaren Rahmen halten- und/oder durch das entsprechende Grundgehalt rechnen sollte.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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