Frage zum befristeten Arbeitsverhältnis (Zeitvertrag)
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Frage zum befristeten Arbeitsverhältnis (Zeitvertrag)

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  #1  
Alt 10.03.2009, 19:17
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Standard Frage zum befristeten Arbeitsverhältnis (Zeitvertrag)


Hallo an alle, -

lege mal gleich los...

Ich habe am 01.08.2004 eine Ausbildung in einem Einzelhandelsbetrieb in Berlin begonnen. Diese habe ich am 27.06.2007 erfolgreich abgeschlossen und einen "Zeitvertrag" bis zum 31.01.2008 erhalten.
Dieser wurde am 11.01.2008 bis zum 30.06.2008 verlängert. Danach am 28.03.2009 bis zum 31.01.2009 und am 28.12.2008 bis zum 25.06.2009 verlängert.

Um die frühzeitige Verlängerung am 28.03.2009 habe ich gebeten, weil der Zivildienst hinter mir her war.

Jetzt warte ich eben bis ende Juni und hoffe auf einen unbefristeten Vertrag.
Jetzt meine Frage - hätte ich schon längst diesen unbefristeten Vertrag bekommen müssen? Ausbildung und Berufsausübung fanden alle in einem Betrieb statt.

Ich danke euch fürs Lesen und durch den Kopf gehen!
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  #2  
Alt 10.03.2009, 19:41
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Hallo Wolle,

hast du da vielleicht ein paar Jahreszahlen durcheinander gewürfelt?

01.08.2004-27.06.2007 --> Ausbildung
28.06.2007-31.01.2008 --> Zeitvertrag Nr.1
im Vertrag Änderung bis 30.06.2008 -->1.Verlängerung
weitere Änderung bis 31.01.2009 --> 2. Verlängerung
weitere Änderung bis 25.06.2009 --> 3.Verlängerung

Ich zähle 4 Zeitverträge seit Abschluss der Ausbildung, und der Gesamtzeitraum der Beschäftigung beträgt 2 Jahre.

Max 3x darf verlängert werden, und max 2 Jahre darf befristet werden.

Welche Gründe stehen denn in deinem Vertrag, die Befristungen entsprechend?

Für weitere befristete Arbeitsverträge müsste schon ein sachlicher Grund vorliegen.

Zitat:
Wann ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses zulässig?
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist zulässig, wenn der Arbeitgeber

* einen Arbeitnehmer neu einstellt bis zu der Dauer von zwei Jahren
* einen sachlichen Grund für die Befristung hat. Die zeitliche Geltungsdauer ist dann irrelevant.
Quelle


Zitat:
Zitat von wolle Beitrag anzeigen
Hallo an alle, -

lege mal gleich los...

Ich habe am 01.08.2004 eine Ausbildung in einem Einzelhandelsbetrieb in Berlin begonnen. Diese habe ich am 27.06.2007 erfolgreich abgeschlossen und einen "Zeitvertrag" bis zum 31.01.2008 erhalten.
Dieser wurde am 11.01.2008 bis zum 30.06.2008 verlängert. Danach am 28.03.2009 bis zum 31.01.2009 und am 28.12.2008 bis zum 25.06.2009 verlängert.

Um die frühzeitige Verlängerung am 28.03.2009 habe ich gebeten, weil der Zivildienst hinter mir her war.

Jetzt warte ich eben bis ende Juni und hoffe auf einen unbefristeten Vertrag.
Jetzt meine Frage - hätte ich schon längst diesen unbefristeten Vertrag bekommen müssen? Ausbildung und Berufsausübung fanden alle in einem Betrieb statt.

Ich danke euch fürs Lesen und durch den Kopf gehen!
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Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
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  #3  
Alt 10.03.2009, 20:12
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ist ja richtig was du schreibst FreiBir - Danke!

Hinter deinem Link steht auch
Zitat:
Der Arbeitgeber kann auch ohne sachlichen Grund innerhalb der ersten zwei Jahre insgesamt vier befristete Verträge (drei Verlängerungen der ersten Befristung) abschließen.
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  #4  
Alt 10.03.2009, 20:15
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Ich wollte damit sagen, wenn kein sachlicher Grund vorliegt, solltest du als nächstes einen Festvertrag bekommen, oder auf der Straße landen.

Wünsche dir natürlich das ersteres eintritt!

Aber rechten ist das eben alles noch, was da zusammen befristet wurde bei dir, da die Ausbildung grundsätzlich extra zu sehen ist.
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Viele Grüße,

FreiBir

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  #5  
Alt 10.03.2009, 20:23
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So dachte ich es mir auch - alles rechtens

Danke soweit...
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