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#1
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| Hallo an alle, - ![]() lege mal gleich los... ![]() Ich habe am 01.08.2004 eine Ausbildung in einem Einzelhandelsbetrieb in Berlin begonnen. Diese habe ich am 27.06.2007 erfolgreich abgeschlossen und einen "Zeitvertrag" bis zum 31.01.2008 erhalten. Dieser wurde am 11.01.2008 bis zum 30.06.2008 verlängert. Danach am 28.03.2009 bis zum 31.01.2009 und am 28.12.2008 bis zum 25.06.2009 verlängert. Um die frühzeitige Verlängerung am 28.03.2009 habe ich gebeten, weil der Zivildienst hinter mir her war. Jetzt warte ich eben bis ende Juni und hoffe auf einen unbefristeten Vertrag. Jetzt meine Frage - hätte ich schon längst diesen unbefristeten Vertrag bekommen müssen? Ausbildung und Berufsausübung fanden alle in einem Betrieb statt. Ich danke euch fürs Lesen und durch den Kopf gehen! |
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#2
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| Hallo Wolle, hast du da vielleicht ein paar Jahreszahlen durcheinander gewürfelt? 01.08.2004-27.06.2007 --> Ausbildung 28.06.2007-31.01.2008 --> Zeitvertrag Nr.1 im Vertrag Änderung bis 30.06.2008 -->1.Verlängerung weitere Änderung bis 31.01.2009 --> 2. Verlängerung weitere Änderung bis 25.06.2009 --> 3.Verlängerung Ich zähle 4 Zeitverträge seit Abschluss der Ausbildung, und der Gesamtzeitraum der Beschäftigung beträgt 2 Jahre. Max 3x darf verlängert werden, und max 2 Jahre darf befristet werden. Welche Gründe stehen denn in deinem Vertrag, die Befristungen entsprechend? Für weitere befristete Arbeitsverträge müsste schon ein sachlicher Grund vorliegen. Zitat:
Zitat:
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#3
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| ist ja richtig was du schreibst FreiBir - Danke! Hinter deinem Link steht auch Zitat:
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#4
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| Ich wollte damit sagen, wenn kein sachlicher Grund vorliegt, solltest du als nächstes einen Festvertrag bekommen, oder auf der Straße landen. Wünsche dir natürlich das ersteres eintritt! ![]() Aber rechten ist das eben alles noch, was da zusammen befristet wurde bei dir, da die Ausbildung grundsätzlich extra zu sehen ist.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#5
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| So dachte ich es mir auch - alles rechtens Danke soweit... |
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