Frage zum Urlaub
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Frage zum Urlaub

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  #1  
Alt 14.03.2010, 19:54
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Schweinesohn befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Frage zum Urlaub


In einem Arbeitsvertrag ist unter Urlaub folgendes geregelt:

Der Beschäftigte erhält für die Dauer eines Kalenderjahres im Rahmen einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen. Darüberhinaus gewährt der Arbeitgeber einen zusätzlichen Urlaub von 7 Arbeitstagen. Der zusätzliche Urlaub verfällt zum Ende des Folgequartals, auch wenn der Uulaub krankheitsbedingt nicht genommen werden kann. Es wird stets zuerst der gesetzliche Urlaub gewährt.

Es wäre ein befristeter Vertrag vom 15.03.10 bis 30.09.10. Also eigentlich 6 Monate aber sind halt noch 2 Wochen mehr..

Heisst das die zusätzlichen Urlaubstage müssen bis Ende Juni genommen sein, wobei aber die gesetzlichen auch vorher zu nehmen wären ?

Oder gilt das z.B. beim Jahreswechsel, wenn man z.b. am 01.08. eingestellt würde und man den Urlaub dann innerhalb bis zum Ende des Folgequartals nehmen müsste ?
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  #2  
Alt 15.03.2010, 09:01
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Schweinesohn Beitrag anzeigen
Der Beschäftigte erhält für die Dauer eines Kalenderjahres....... Der zusätzliche Urlaub verfällt zum Ende des Folgequartals......
Ist ziemlich **** formuliert, ich gehe aber stark davon aus, dass mit dem Folgequartal das des Folgejahres gemeint ist. Entspricht dann auch den gesetzlichen Regelungen, dass der Urlaub des Jahres 1 max. bis zum 31.03.Jahr2 übertragen werden kann.


Zitat:
Zitat von Schweinesohn Beitrag anzeigen
...auch wenn der Uulaub krankheitsbedingt nicht genommen werden kann.
Ich glaube kaum, dass diese Regelung seit der Rechtssprechung des EuGH noch so haltbar ist.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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