Frage zur Befristung
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Frage zur Befristung

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  #1  
Alt 11.02.2009, 17:16
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Standard Frage zur Befristung


Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meinem Arbeitsverhältnis. Hoffentlich kann mir jemand helfen!

Meine Vertragssituation stellt sich wie folgt dar:

Ich arbeite seit meiner Ausbildung bis heute bei dem gleichen Unternehmen. Nach meiner Ausbildung, habe ich einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Danach wurde der Vertrag erneut auf ein Jahr befristet. Danach wurde der Vertrag erneut auf ein Jahr befristet (mit dem Verweis, dass ich ein nebenberufliches Studium absolviere; in diesem Zusammenhang ergeben sich allerdings keine Kosten oder Einschränkungen für meine Arbeit oder das Unternehmen) und läuft nun aus.

Ich möchte mich nun auf die anstehenden Gespräche vorbereiten. Meine Frage ist nun, ob die Verlängerungen zur Folge haben, dass ich mich tatsächlich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinde.

Ich bedanke mich bereits jetzt für Eure Antworten! Ihr helft mir sehr!

Viele Grüße

Det
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  #2  
Alt 11.02.2009, 18:20
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Ganz ehrlich?

Ich würde gar nichts machen, sondern am Tag nach dem Ablauf dieses Vertrages normal zur Arbeit erscheinen, dann hast du einen Festvertrag, wenn auch nicht aus Papier.

Wenn das Gespräch schon terminiert sein sollte, würde ich mal nachfragen, warum du nach 2 befristeten Jahren noch weiterhin befristet eingestellt werden konntest. Normal bist du seit dem Ablauf des letzten Vertrages schon fester Mitarbeiter, da längere Befristungen nur mit zwischenzeitlicher Pause (anderer AG oder Arbeitslosigkeit) möglich sind.
Oder hast du jedesmal eine komplett andere Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag gehabt?

Wie gesagt, ohne oben erwähnte Gründe, ist eine Befristung nur auf maximal 2 Jahre inklusive 4 Verträgen möglich, und die 2 Jahre hast du beim letzten Vertrag schon voll gehabt.
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

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Georg Christoph Lichtenberg
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  #3  
Alt 11.02.2009, 19:32
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Vielen Dank für Deine Antwort!

Für mich stellt sich nur folgende Frage:

Es gibt doch die Unterscheidung, ob ein Vertrag mit oder ohne sachlichen Grund befristet ist. Was Du schilderst, bezieht sich doch immer auf ohne sachlichen Grund befristete Verträge, oder liege ich falsch?

Der erste Vertrag nach meiner Ausbildung dürfte ja mit sachlichem Grund befristet sein (muss das eigentlich explizit im Vertrag genannt sein?). Der zweite Vertrag ist ohne sachlichen Grun befristet. Der dritte Vertrag ist (vorgeblich) mit sachlichem Grund befristet. Ich bezweifle allerdings, dass durch mein nebenberufliches Studium ein sachlicher Grund vorliegt.

Wie ihr seht, ich bin ein bisschen verwirrt...
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  #4  
Alt 11.02.2009, 19:41
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hallo det77,

§ 14 TzBfrG
Zitat:
(1) 1Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. 2Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

1.
der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
2.
die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
3.
der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
4.
die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
5.
die Befristung zur Erprobung erfolgt,
6.
in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
7.
der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
8.
die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
(2) 1Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. 2Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. 3Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. 4Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
(2a) 1In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. 2Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. 3Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. 4Auf die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung.
(3) (irrelevant)
(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
wie du schon selbst schreibst, hast du absolut Recht. Dein nebenberufliches Studium
ist kein sachlicher Grund für deine Befristung. Trifft einer der andren Gründe zu? Wenn nicht, müsste der Vertrag "auf unbestimmte Zeit begründet" sein.

so die Theorie.

grüße
jobberin
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  #5  
Alt 11.02.2009, 19:50
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warum ist das alles so kompliziert?

nochmal meine befürchtung:

der erste befristete vertrag ist mit sachlichem grund geschlosssen worden (da im anschluss an meine ausbildung). die folgenden beiden befristeten verträge sind (meiner meinung nach) ohne sachlichen grund. ausschlaggebend sind doch nur die letzten beiden verträge, oder? und die überschreiten nicht die frist von 2 jahren...

ich weiss es nicht...
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  #6  
Alt 11.02.2009, 20:27
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hallo det77,

so kompliziert ist es gar nicht. Mit Begründung (in diesem Fall Übernahme nach Ausbildung) kann die Befristung so lange dauern, wie vereinbart oder bis der Grund wegfällt. Ohne Begründung max. 2 Jahre. Deine letzten beiden Verlängerungen ohne Begründung erfüllen genau die zwei Jahre (die Zeit der begründeten Befristung zählt hierzu nicht), wenn du danach arbeiten gehst, bist du unbefristet eingestellt, aber im Moment noch nicht, da die zwei Jahre noch nicht abgelaufen sind.

Es sei denn, euere Firma ist an einen Tarifvertrag gebunden, in dem andere Vereinbarungen enthalten sind (da musst du noch mal recherchieren), dann gelten nämlich diese, oder euer Betrieb existiert weniger als vier Jahre, dann kann die Befristung bis zu vier Jahren sein, oder in deinem Vertrag ist ein Grund für eine Befristung angegeben, aber dann würd es mich echt interessieren was für einer.

ich hoffe, es ist jetzt ein wenig klarer....
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Geändert von jobberin (11.02.2009 um 20:29 Uhr)
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  #7  
Alt 11.02.2009, 20:43
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Hallo det,

ich sehe das noch anders, und zwar ist die sachliche Begründung der Befristung deines ersten Vertrages doch schon mit dem Ausstellen des zweiten befristeten Vertrages verloren gegangen, denn dann wäre es nicht mehr zum Übergang gewesen, das wäre aber Auslegungssache.

Das Studium, als Grundlage deiner dritten Befristung, wäre in meinen Augen nur ein Grund, wenn die Tätigkeitsbeschreibung, sich dadurch sehr geändert hätte.

Habt ihr einen Betriebsrat bei dem du dich informieren kannst? Auch hinsichtlich eventueller Betriebsvereinbarungen, die so etwas erlauben könnten, würde ich mich dort informieren.

Zitat:
Zitat von det77 Beitrag anzeigen
warum ist das alles so kompliziert?

nochmal meine befürchtung:

der erste befristete vertrag ist mit sachlichem grund geschlosssen worden (da im anschluss an meine ausbildung). die folgenden beiden befristeten verträge sind (meiner meinung nach) ohne sachlichen grund. ausschlaggebend sind doch nur die letzten beiden verträge, oder? und die überschreiten nicht die frist von 2 jahren...

ich weiss es nicht...
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Viele Grüße,

FreiBir

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  #8  
Alt 12.02.2009, 18:06
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Zitat:
Zitat von FreiBir Beitrag anzeigen
Das Studium, als Grundlage deiner dritten Befristung, wäre in meinen Augen nur ein Grund, wenn die Tätigkeitsbeschreibung, sich dadurch sehr geändert hätte.
ich sehe keinen Grund gegeben, da keiner der 8 gesetzlich zulässigen Punkte zutrifft.

Lege meine Hand dafür aber nicht ins Feuer, da ich nicht alle Gesetze kenne, wer weiß was noch irgendwo steht, was noch irgendjemand geschrieben hat, und was irgendjemand weiß...

grüße
jobberin
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  #9  
Alt 04.03.2009, 09:49
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Hallo,

tatsächlich ist es so, dass die erste Befristung mit Grund i.O. ist.

Die Verlängerung führte bereits zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, da ein mit Grund befristeter Vertrag nicht verlängert werden kann!

Gleichzeitig kann ich nicht erst mit Grund und dann zeitlich befristen (andersherum geht (erst auf Zeit, dann mit Grund).

Der AV während des Studiums könnte man möglicherweise grundsätlich mit "in der Person des AN liegende Gründe" begründen, da nach dem Studium wohl kaum der bisherige Job weitergemacht werden will. Jedoch wurde bei dir ja offensichtlich zeitlich befristet, und die zweite ist ebenfalls ungültig. (Wäre diese hier gültig, gäbe es trotzdem ein unbefr. AV, da die vorangegangene Verlängerung ungültig ist.)

Viel Glück!

Coquette

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