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#1
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| Ich bin seit dem 1. Juli 2010 in einem Einzelhandelsgeschäft beschäftigt. Der Job und das Unternehmen sagen mir gar nicht zu und ich habe vor zu kündigen. Am 18. und 19. September ist Inventur und ich würde sie ungern mitmachen, da ich in diesen Betrieb keine Zukunft sehe und mir den Kraftakt ersparen möchte. Auszug aus dem Arbeitsvertrag: "Das Arbeitsverhältnis wird zunächst auf die Dauer von 3 Monaten auf Probe eingegangen." (Also bis 1. Oktober) "Das eingegangene Arbeitsverhältnis endet ohne besondere Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Probezeit. Bei stillschweigender Weiterbeschäftigung über die vereinbarte Probezeit hinaus geht das Probearbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt zwei Wochen zum Wochenschluss." Müsste die Kündigung spätestens am 30.08.2010 eingehen damit das Arbeitsverhältnis am 14.09.2010 bzw. zum 15. des Monats endet oder müsste ich sie früher einreichen? |
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#2
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| Auf den 14.9 oder 15.9 kannst Du nicht kündigen, da diese Tage kein Wochenschluss sind. Wochenschluss bedeitet bei einer 5-Tagewoche Freitag und bei einer 6-Tagewoche Samstag. Wenn Du also bereits am 18/19.09 nicht mehr dort arbeiten möchtest, müsstest Du auf den Freitag oder Samstag die Woche davor kündigen. Angenommen Du kündigts auf den Freitag, 10.09 dann muss Deine Kündigung wirksam am Donnerstag, 26.08 zugegangen sein. Die 2 Wochenfrist beginnt dann am Freitag zu laufen. Am besten ist es, Du lässt dir den Empfang der Kündigung bestätigen. ABER BEDENKE: Eigenkündigung beirkt Sanktionen beim ALG !!! Dazu kannst Du hier einfach mal ein paar Beiträge von nontestatum lesen. Der erklärt das immer echt gut!
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Logisch der 14. und 15. ist kein Wochenschluss.Die Inventur möchte ich echt nicht mitmachen, wozu auch?! Ich kündige eben eine Woche vorher und gib die Kündigung rechtzeitig ab. Vielen Dank Horus |
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#4
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| Überlege dir bitte die Kündigung gut. Du bist 23, und wenn ich das richtig interpretiert habe, hast du bisher keine ALG I - Anwartschaft erworben, und anscheinend fällt bis dir auch das ALG II für Bedürftige flach, aus welchen Gründen auch immer. Das heisst, du müsstest dich leistungslos arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden, und du müsstest deine Krankenversicherungsbeiträge monatlich selber aus eigener Tasche zahlen, Familienversicherung kannst du nicht mehr in Anspruch nehmen. Die Inventurveranstaltung würde ich mir aber nicht unbedingt als selbstgezogene Deadline nehmen, damit setzt du dich nur selber unter Druck. Wenn es der Arbeitgeber nicht macht, dann versorge dich ausreichend mit Getränken und belegten Broten, dann überlebst du auch eine Inventur für Geisteskranke, nicht die Arbeit als solche ist schlimm, sondern die oftmals schlechten Vorbereitungen und das Gemaule der Leute, die sich da für wichtig halten, aber nie zu finden sind, wenn es etwas zu arbeiten gibt, oder die lustlosen Zwangsabkommandierten aus anderen Zweigstellen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Eine kurze Frage hab ich zu der Sache noch. 14 Tage Resturlaub sind noch offen. Ich würde für die letzten 2 Wochen gerne 5 x 2 Tage Urlaub nehmen. Hab ich rechtlich gesehen Anspruch darauf oder kann der Arbeitgeber mich für die Arbeit einteilen? |
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