Fragen zu Vertragsformulierungen und dessen Bedeutungen
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Fragen zu Vertragsformulierungen und dessen Bedeutungen

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  #1  
Alt 27.02.2010, 20:33
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Standard Fragen zu Vertragsformulierungen und dessen Bedeutungen


Hallo zusammen,

ich bin kurz davor eine neue Arbeitsstelle anzutreten und habe gestern meinen neuen Vertrag zur Unterschrift bekommen. Es gibt dort ein paar Regelungen, die ich so in dieser Form bisher noch nicht in meinen vorhergehenden Arbeitsverträgen hatte. Daher die Frage, ob mir evtl. jemand helfen kann diese Formulierungen richtig zu deuten (noch zur Info: Das Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag).

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen werden von der Firmenleitung festgelegt und gelten für alle Mitarbeiter. Die Firma ist berechtigt, die Lage und Verteilung der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen einseitig zu ändern.
Ist das einseitige Festlegen welches keiner Zustimmung seitens des Arbeitnehmers bedarf gesetzeskonform (bzw. legal)?
Die "normalen" Arbeitszeiten sind von ca. 09.oo Uhr morgens bis ca. 18.00h abends. Könnte es rein theoretisch passieren bzw. wäre es rechtens, dass man dazu verpflichtet wird, nachts zu arbeiten ohne dass die Zustimmung des AN benötigt wird?


Sollte es während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses im Interesse der Firma liegen, mit dem Mitarbeiter ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu vereinbaren, wird der Mitarbeiter ein entsprechendes Angebot nicht ablehnen, wenn das Angebot zumindest die gesetzlichen Vorgaben einhält.
Hier tappe ich bei der Deutung noch im Dunkeln...

Mit dem Bruttogehalt sind alle Leistungen für die Firma, insbesondere auch Überstunden, Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie evtl. Dienstreisen abgegolten.
Bei dieser Formulierung bin ich ehrlich gesagt etwas erschrocken. Ist dieser Passus wirksam?

Der Mitarbeiter erhält xxx Aktienoptionen nach Maßgabe des Aktienoptionsprogramms xxx der Firma.
Dazu muss man sagen, dass die Firma bisher noch nicht an der Börse gelistet ist. Leider konnte ich zu diesem Thema bisher auch noch nicht viel Informationen im Internet finden. Meine Frage dazu ist, was diese Aktienoptionen genau sind und ob sich daraus überhaupt ein Vorteil für AN ergibt. So wie ich es bisher verstehe, kann man durch die Optionen Aktien eines Unternehmens zu einem im voraus festgelegten Preis erwerben. Daraus ergibt sich dann, sofern es eine Wertsteigerung des Unternehmen gab, ein geldwerter Vorteil (sofern die Aktien dann auch gekauft werden und zu einem höheren Preis verkauft werden). Gab es hingegen keine Wertsteigerung, hat es auch keinen Vorteil für den AN. Soweit mein Verständnis dazu, bezieht sicher allerdings auch auf börsennotierte Unternehmen was in meinem Fall nicht zutrifft.

Geändert von thomasd (27.02.2010 um 21:08 Uhr)
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  #2  
Alt 27.02.2010, 21:57
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In welcher Gehaltsklasse bewegst du dich ungefähr:

Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Hauptabteilungsleiter/Geschäftsleitungsassistent
Geschäftsführer

Kannst du zu diesem komischen Laden etwas sagen?


Ich will das mal so ausdrücken: der Arbeigeber hat sich bei der Ausformulierung der Vertragsbestandsteile etwas gedacht, und möchte offensichtlich auch für zukünftige Arbeitsbedingungen Vorsorge treffen.

Selbst wenn die Formulierungen mängelbehaftet sind, könnte der Arbeitgeber diese Mängel mit einer Änderungskündigung beseitigen, das heisst: schlussendlich akzeptiert der Arbeitnehmer oder er verliert seinen Arbeitsplatz.

Man muss sich natürlich immer fragen:

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiten verändert, kann ich dann noch meinen Arbeitsplatz erreichen oder wieder verlassen - Bus- und Bahnverbindungen.

Muss ich vielleicht einen Parkplatz anmieten, und was kostet der mich?

Wird die Arbeitszeit insgesamt verlängert oder werden die Pausenzeiten so in die Länge gezogen, dass sich dadurch ein langer Tag ergibt?

Ein Wettbewerbsverbot bedeutet, ich darf niocht bei einem Wettbewerber arbeiten, als Ex-Mitarbeiter vom Bäcker A darf ich nicht die Brötchen beim Bäcker B verkaufen. Wo bitte soll ich dann meine Brötchen verkaufen und Lohn erzielen? Da wäre ein Rechtsstreit vorprogrammiert, obwohl dazu bereits eine Rechtsprechung besteht. Vor allem hätte ein neuer Arbeitgeber keine Lust, in einen solchen Rechtsstreit hineingezogen zu werden, vor allem dann nicht, wenn der neue Arbeitgeber weiss, dass der alte Arbeitgeber ein Streithansel vor dem Herrn ist und gerne ewig prozessiert.

Mit dem Bruttogehalt ist alles abgegolten, auch Überstunden und Dienstfahrten. Na, herzlichen Glückwunsch. Du darfst also nicht 8 Stunden arbeiten, schliesslich ist dein Unternehmen ja kein Beamtenladen, sondern 10, 11 oder 12 Stunden und mehr, schliesslich willst du ja deinen Arbeitsplatz sichern, und ein Fahrzeug hast du dann vermutlich auch zu stellen, und die Reisezeiten dienen deiner Erholung, schliesslich arbeitest du während der Fahrtzeiten ja nicht.

Die Aktienoptionen werden sich wohl als hohle Nuss entpuppen, schliesslich soll der Unternehmer verdienen und nicht die Mitarbeiter. Oder man versucht, das marode Unternehmen noch teuer an die Mitarbeiter und weitere Plöde zu verscheuern.

Ist wohl ein Schleckerbetrieb ....
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  #3  
Alt 27.02.2010, 22:16
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Danke für die Antwort.

Bei dem Vertrag geht es um die Position des Softwareentwicklers (ganz "normaler" Angestellter ohne irgendwelche Führungsaufgaben) bei einem relativ jungen mittelständischen Softwareunternehmen.

Das Thema mit den Arbeitszeiten ist aller Warscheinlichkeit nach nur theoretisch, aber 100% kann ich es natürlich nicht sagen da ich dort noch nicht arbeite. Was mich stutzig macht ist speziell der Absatz mit den Dienstreisen. Hat man dass so zu verstehen, dass für man alle Kosten die im Rahmen der Dienstreise anfallen würden selbst aufkommen muss?
Das mit dem Wettbewerbsverbot ist natürlich auch der Hammer wenn es so ist wie Du es beschreibst. Ich frage mich auch, wie sowas überhaupt geprüft werden soll/kann. Zumal es ja auch dort sicher einen grossen Spielraum gibt, wer eigentlich Wettbewerber ist...
Mit den 8 Stunden hast Du Recht, die Regel ist vermutlich keine 40 Stunden Woche. Wobei ich kein Problem damit habe, auch 9 oder 10 Stunden am Tag zu arbeiten. Das ist in der Softwareentwicklungs-Branche auch nicht unüblich würde ich behaupten. Was mich hierzu interessieren würde ist, ob es hier eine gesetzliche Grenze oder Limitierung gibt?

_Eigentlich_ geben diese Vertragspunkte nicht das Bild wieder, was ich von der Firma habe. Ich glaube zudem auch, dass vieles nur eine Art von Absicherung ist welches nie in Anspruch genommen wird. Dennoch, einen Vertrag mit solchen Regelungen zu bekommen trübt dann doch etwas den Eindruck den ich von der Firma gewonnen habe.
Wie erwähnt ist dieser Vertrag ein erstes Angebot, sprich es gibt sicher noch in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit einige Dinge zu verhandeln. Dazu muss ich halt erst noch genau verstehen wie die von mir genannten Punkte zu interpretieren sind.

Geändert von thomasd (27.02.2010 um 22:22 Uhr)
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  #4  
Alt 27.02.2010, 22:37
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Hm, die Klausel:

Sollte es während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses im Interesse der Firma liegen, mit dem Mitarbeiter ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu vereinbaren, wird der Mitarbeiter ein entsprechendes Angebot nicht ablehnen, wenn das Angebot zumindest die gesetzlichen Vorgaben einhält.

hängt dann sicher mit Deinem Berufsbild zusammen, aber derartige Wettbewerbsverbote dürften in der Branche normal sein. Sofern sie nichts gesetzeswidriges von Dir verlagen, können sie dann aus Vertrag eine derartige Zusatzvereinbarung fordern.

Die Dienstreisen musste dann halt in die Steuer kloppen.
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  #5  
Alt 28.02.2010, 00:27
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Selbst wenn das Unternehmen einen seriösen Einruck macht und man zunächst davon ausgehen kann, dass alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird:

Wenn ein Vertragswerk besteht, das zum Nachteil des Beschäftigten abgefasst ist, dann werden diese Vertragsbestandteile irgendwann eingefordert.

Sicherlich hat das Unternehmen auch das Recht, sein geistiges Eigentum zu schützen, aber willst du dich, wenn du dich verändern möchtest, mit einem Prozess belasten, weil dies und das nicht exakt geregelt ist und dein Ex-Boss an diesem und jenem etwas auszusetzen hat? Die Juristen snd ein Volk für sich, die halten dich jahrelang in Arbeitslosigkeit und machen dich arm wie eine Kirchenmaus.

Den ganzen Arbeitsvertrag würde ich von einem versierten Juristen beurteilen lassen, ich glaube nicht, dass der Vertrag koscher ist. Und das sage ich als Nichtjurist, was wird da wohl erst ein Jurist sagen?

Ich vermute auch, dass sich weitere Ostereier in dem Vertrag finden.

Früher konnte man Arbeitsverträge blind unterschreiben, niemand wäre auf die Idee gekommen, einen lohnabhängigen Mitarbeiter in die Pfanne zu hauen.

Heute ist das anders, da kriegt sogar ein Pferdeknecht einen Knebelvertrag mit Schadenersatzklauseln aufs Auge gedrückt.

Also: Holzauge sei wachsam!
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  #6  
Alt 28.02.2010, 08:59
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Guten Morgen Thomasd,

Zitat:
Zitat von thomasd Beitrag anzeigen

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen werden von der Firmenleitung festgelegt und gelten für alle Mitarbeiter. Die Firma ist berechtigt, die Lage und Verteilung der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen einseitig zu ändern.
... das ist sicherlich wirksam, aber eben im Rahmen des ArbZG.

Zitat:
Zitat von thomasd Beitrag anzeigen
Sollte es während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses im Interesse der Firma liegen, mit dem Mitarbeiter ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu vereinbaren, wird der Mitarbeiter ein entsprechendes Angebot nicht ablehnen, wenn das Angebot zumindest die gesetzlichen Vorgaben einhält.
... auch das ist ganz bestimmt rechtens, inwiefern der Arbeitgeber darauf dann jedoch bestehen wird sei mal dahingestellt, schließlich wird ein Beharren auf besagtes Wettbewerbsverbot nicht ganz billig für ihn. Lies dazu im HGB den § 74.

Zitat:
Zitat von thomasd Beitrag anzeigen
Mit dem Bruttogehalt sind alle Leistungen für die Firma, insbesondere auch Überstunden, Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie evtl. Dienstreisen abgegolten.
... nicht schön aber heute üblich.

Zitat:
Zitat von thomasd Beitrag anzeigen
Der Mitarbeiter erhält xxx Aktienoptionen nach Maßgabe des Aktienoptionsprogramms xxx der Firma.
... deren Wert kann ich schwerlich einordnen.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #7  
Alt 28.02.2010, 11:17
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Zitat:
Zitat von derWolf Beitrag anzeigen
Guten Morgen Thomasd,
... auch das ist ganz bestimmt rechtens, inwiefern der Arbeitgeber darauf dann jedoch bestehen wird sei mal dahingestellt, schließlich wird ein Beharren auf besagtes Wettbewerbsverbot nicht ganz billig für ihn. Lies dazu im HGB den § 74.
Das vermute ich ehrlich gesagt auch. In meinem Bereich bzw. in der Branche wo dieser Arbeitgeber "zuhause" ist erwarte ich bei einem "normalen" Jobwechsel in der Zukunft eigentlich keine Probleme.

Zitat:
Zitat von derWolf Beitrag anzeigen
... nicht schön aber heute üblich.
Ich stehe nun auch schon ca. 15 Jahre im Berufsleben und muss leider bei jedem Jobwechsel feststellen, daß die Bedingungen in meinen Verträgen immer arbeitnehmerunfreundlicher werden. Ich bin mal gespannt wohin dass ini der Zukunft noch führen wird. Meine Erfahrung mit solchen Klauseln sind bisher noch nicht negativ gewesen. Meistens waren solche bzw. ähnliche Klauseln in meinen Verträgen "weil sie üblich waren", aus einer Vorlage stammten oder von einem Mutterkonzern vorgeschrieben waren ohne dass der eigentliche Arbeitgeber jemand war, der gerne vor Gericht zieht. Ich vermute das wird bei diesem Vertrag auch so sein, wohl wissend daß ich, sofern ein für mich ungünstiger Fall eintreten würde, in den sauren Apfel beissen muss.

Ich denk mir dabei immer unsere Eltern bzw. Grosseltern sind damals auf die Strassen gegangen um einigermassen faire Bedingungen zwischen AG und AN einzufordern und heute wird alles mehr und mehr mit Füßen getreten. Zudem dieser ganze Mist auch nicht gerade eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fördert. Aber was red ich. Wenn man sich die jährlichen BigBrother Awards für Arbeitgeber anschaut muss man wohl sagen, dass ich noch auf der "Sonnenseite" bin...
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