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#1
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| Hallo, ich würde gerne wissen, wie ihr den folgende Sachverhalte beurteilt: Ich habe einen (unbefristeten) Arbeitsvertrag unterschrieben. Probezeit 3 Monate (soweit so gut) 1. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 2 Jahre lang 2 Wochen zum 15. bzw. Monatsende für beide Seiten. Meiner Meinung nach darf diese Frist für den AG max. 6 Monate gelten, danach sind die Fristen 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Liege ich da richtig? 2. Dann würde mich noch folgendes interessieren: Ich erhalte ein Bruttomonatsgehalt (Festgehalt) von 2000€. Im Vertrag steht, dass im Gehalt 200 € enthalten sind, mit denen auftretende Überstunden abgegolten werden. Auch hier habe ich Bedenken, dass das rechtlich ok ist. 3. Ist eine Vertragstrafe (1 Monatsgehalt) bei einer fristlosen Kündigung überhaupt rechtens? Tarifvertrag ist meines Wissens keiner gültig. Beschäftigtenanzahl: 70 Mitarbeiter In beiden Fällen müsste wenn ich richtig liege, dann die (günstigeren) Regelungen des BGB gelten! Vielen Dank! Geändert von Frankonia1980 (28.03.2011 um 14:03 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Ist das eine ZAF ? Auf jeden Fall sehe ich das so, dass da kein Arbeitnehmer alt wird, man sollte da also stets auf gepackten Koffern sitzen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
Frankonia1980 (30.03.2011) | ||
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#3
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| Erstmal Danke! Nein, das ist keine Zeitarbeitsfirma, sondern eine Firma die Wartungen + Montagen von Produktionsanlagen, sowie Reinigungsarbeiten durchführt. Ich hoffe, dass sich die Befürchtungen nicht bewahrheiten. |
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