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#1
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| Hallo zusammen, ich habe von meinem neuen Arbeitgeber folgenden Dienstvertrag erhalten. DIENSTVERTRAG Zwischen - einerseits - und - andererseits - wird nachstehender Dienstvertrag geschlossen: 1. Frau ... wird ab ... als Angestellte eingestellt. 2. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Frau ... verpflichtet sich, ihre volle Arbeitskraft ausschließlich in den Dienst der ... zu stellen. Die Ausübung einer entgeltlichen Nebentätigkeit ist nicht gestattet. 3. Für ihre Tätigkeit erhält Frau ... ein monatliches Gehalt von € ... brutto. Das Gehalt wird am Monatsende durch Überweisung gezahlt. 4. Für die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 5. Frau ... erhält einen Urlaub von 26 Arbeitstagen. Urlaubsjahr ist die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres. Beginnt oder endet das Dienstverhältnis innerhalb eines Urlaubsjahres, so erhält sie für jeden Monat Dienstzeit ein ZwölfteI des Jahresurlaubs. Die Festsetzung der Urlaubszeit erfolgt durch die Gesellschafter nach den Wünschen der Angestellten, soweit die Arbeitslage dieses zulässt. 6. Frau ... erkennt an, dass sie zu strengster Geheimhaltung aller Angelegenheiten und Verhältnisse der Mandanten und ebenso zur Geheimhaltung der Angelegenheiten der ... sowie der ..., die ihr dienstlich bekannt sind, verpflichtet ist. Sie darf keinerlei Schriftstücke, insbesondere Handakten oder Urkunden an sich nehmen oder Abschriften oder Fotokopien daraus anfertigen. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach einem Ausscheiden aus dem Dienst der Praxis in vollem Umfang weiter. Frau ... wird sich gesondert für die Kanzlei und das Notariat in der üblichen Form belehren und verpflichten lassen. 7. Das Dienstverhältnis kann von jeder Partei mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt werden. Zwischen den Vertragsparteien wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Während dieser Probezeit kann das Dienstverhältnis von jeder Partei unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Die fristlose Kündigung kann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht und das Verbot entgeltlicher Nebentätigkeit. Der vorstehende Vertrag ist zum Zeichen des Einverständnisses von den Vertragsschließenden wie folgt unterschrieben: Leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht wirklich gut aus und ich stelle mir nun einige Fragen: - Tätigkeit: Fehlt eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit? - Krankheit: Lohnfortzahlung während Krankheit? - Dauer des Arbeitsverhältnisses: Fehlt der Satz: Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. ? - Kündigungsfrist - Was ist mit Überstunden? - Weihnachtsgeld? Ich weiß nur, dass es wohl je nach Erfolg des Unternehmens welches gibt. Vielleicht kann mir jemand helfen und mir sagen, ob ich diesen Vertrag so unterschreiben kann, oder wo nachgebessert werden muss. Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen!!!!!! Besten Dank Milena753 |
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#2
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| Hallo Milena, ... vorab- befindet sich diese Kanzlei in Deutschland? OK, gehen wir mal davon aus... Zudem bist du dir sicherlich darüber im klaren dass du hier keine Rechtsberatung o.Ä. erhälst sondern bestenfalls eine allgemein gehaltene, persönliche Meinungsäußerung. Zitat:
Zitat:
Grundsätzlich wird man dir schon sagen was du zu tun hast... ... ist gesetzlich geregelt Zitat:
... siehe 7. ... frag nach Zitat:
Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (30.01.2012 um 14:18 Uhr) |
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