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#1
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| Hallo zusammen, ab 01.06. befinde ich mich wieder in einem Angestelltenverhältnis (befristet). Derzeit mache ich mir Gedanken ob es möglich ist den Vertrag wieder aufzuheben und stattdessen z. B. einen Beratervertrag zu schliessen. Dann müßte ich nur einmal im Monat eine Rechnung schreiben. Für die Festlegung eines Stunden- bzw. Tagessatzes habe ich die tatsächlichen Arbeitgeberkosten mit einem Online-Rechner kalkuliert. Allerdings würde ich ja dann nur die tatsächliche Arbeitszeit abrechnen können, so das ich mir noch über die Berücksichtigung der Urlaubszeit sowie der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Gedanken machen müßte. Ebenso wird soweit ich weiß der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht in der Form wieder aufgefüllt (würde dann eine freiwillige Versicherung für ca. 20 EUR / Monat abschließen). Ziel ist natürlich die Erhöhung des Nettos durch Freistellung von der Rentenversicherungspflicht (Beachtung das keine Scheinselbstständigkeit eintritt). Hat jemand mit diesen Punkten bereits Erfahrungen sammeln können? Vielen Dank |
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#2
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| Worin würdest Du denn für Dich den Vorteil sehen, wenn Du dieselben Aufgaben auf selbstständiger Basis übernimmst? Dein Arbeitgeber wird sich kaum darauf einlassen, wenn er dabei kein Geld spart. Warum sollte er für dieselbe Leistung mehr bezahlen wollen?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Wenn ich dann von der Rentenversicherungspflicht befreit bin sollte auf jeden Fall unter Berücksichtigung aller anderen Kosten wesentlich mehr netto übrig bleiben. Ich weiß das bei meinem Arbeitgeber z. B. auch externe Berater eingesetzt werden die mit über 80 EUR / St. abgerechnet werden. Dabei handelt es sich nicht um Führungs- bzw. gehobene Aufgaben sondern auch ähnlich auf Sachbearbeiterebene. Einen Aufschlag auf meinen Angestelltenstundensatz sollte ja vertretbar sein (Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten + weiterer bereits von mir genannten Punkte). Vielleicht kann die Firma diese Kosten auch anderweitig verbuchen bzw. bilanzieren. |
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#4
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| Du müsstest dann jedoch in irgend einer Form selbst für das Alter vorsorgen. Oder gehörst Du zu den Leuten, die sagen: "Ich werd eh nicht alt"?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#5
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| Ja die Überlegung ist schon wichtig, ich finde z. B. ein Investment in Immobilien interessant (Wohnungskauf in guter Lage wo der Mietzins größtenteils den Kredit finanziert oder ähnliches). Da sind natürlich viele Infos bzw. eine gut durchdachte Vorbereitungszeit notwendig. Die Tendenz die sich in der gesetzlichen Altersvorsorge abspielt bzw. droht sind denke ich sowieso klar und werden in Zukunft immer konkretere Formen annehmen. |
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#6
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| Nette Überlegungen...... Aus meiner Sicht hat das ganze aber einen entscheidenden Haken: => Scheinselbstständigkeit!!! Wenn Du nur für einen Arbeitgeber tätig bist, dies womöglich noch in seinen Räumen, mit seinen Arbeitsmitteln und organisatorisch in die Arbeitsabläufe eingebunden bist, Deine Arbeitszeit nicht selbst bestimmen kannst.... => Scheinselbstständigkeit und somit fliegt euch (Dir und Deinem Arbeitgeber) das Ding spätestens bei der nächsten Lohnsteuerprüfung um die Ohren und der AG muss alle Sozialbeiträge nachbezahlen (und Du natürlich auch).
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#7
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| Genau, das Thema ist der kritische Punkt bei der Sache. Ich nehme an es ist in erster Linie eine Frage wie man es aufsetzt (Vertragsbedingungen, Beschreibungen des Aufgabenfeldes usw.). Das Unternehmen sollte da aber auch genug Erfahrungen haben da dort ebenfalls Berater eingesetzt werden. |
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#8
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| Du wärst von diesem Arbeitgeber ebenso abhängig wie jetzt. Er hingegen kann sich Deiner jederzeit nach Gusto bedienen oder eben nicht. Vielleicht bietet ein anderer die gleiche Leistung billiger an oder wartet mit Vitamin B auf oder oder. Dann bist Du womöglich schon aus dem Rennen. Im Augenblick scheint er jedenfalls nicht der Meinung zu sein, Deine Leistung dauerhaft zu brauchen, sonst hätte er Dir keinen befristeten Vertrag gegeben. Ich persönlich sehe einfach nicht, dass Du derart viel mehr verdienen könntest oder es andere, dies ausgleichende Vorteile hätte. Vielleicht würdest Du Dich mit einem Vertrag als freier Berater einfach besser fühlen? Oder würdest Du diese Tätigkeit auf Dauer mit weiteren Auftraggebern ausbauen wollen?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#9
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| Hallo, die Befristung resultiert daher das sich die Tätigkeit eben auf ein Projekt bezieht welches vermutlich bis zum entspr. Zeitpunkt fertiggestellt ist. Diese Auslegung wäre sicher auch sinnvoll als Argumentation gegenüber den Behörden zum Thema Scheinselbstständigkeit. Je nachdem wie sich alles entwickelt sehe ich natürlich schon interne Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Würde alles wie von mir geplant umsetzbar sein so würde ich sicher ein höheres "netto" erzielen können. Desweiteren beinhaltet mein jetziger Vertrag auch nur eine Kündigungsfrist von einem Monat, von daher sieht Sicherheit sowieso anders aus. Da ein umfangreicher Einarbeitungsprozeß bevorsteht werde ich diese Phase selbstverständlich abwarten, denn dann hat die Firma schon einiges an Aufwand in mich "investiert"... |
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