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#1
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| Hi, ich habe ein echtes Luxusproblem (leider). Ich stand erst bei meinem akt. Arbeitgeber in einem zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnis bis Mitte nächstes Jahr. Dann lass ich in der Zeitung von einer interessanten Jobstelle, bewarb mich und erhielt sofort den Job. Ich sagte dort nat. direkt (mündlich) zu. Jetzt habe ich vor wenigen Tagen bei meinem akt. Arbeitgeber gekündigt. Der will mich aber anscheinend nicht verlieren, bot mir einen besseren und interessanten u. unbefristeten Arbeitsvertrag an. Da es mir auf der Arbeit eig. ganz gut gefällt will ich nun doch dort bleiben. Jetzt habe ich nat. das Problem das ich auf der anderen Stelle schon zusagte. Wie kann ich dort absagen (jetzt noch soll, 1. August dort anfangen) damit man es mir nicht krumm nimmt? Ich will dann halt in 3-5 Jahren gerne dort arbeiten und erst noch eine Weile bei meinem aktuellen AG bleiben. Ihr könnt euch vorstellen, das mir diese Absage nicht leicht fällt - und ich ja auch niemandem auf die "Schuhe tretten" will. Ich habe mir schon einen netten Text aus dem Internet gesucht, trotzdem hätte ich gerne noch ein paar gute logische Argumente die meine Absage vernünftig klingeln lassen, so daß ich mich dort nicht für zukünftige Jobs direkt disqualifiziere. Vielen Dank schonmal für eure Tips. Gruss |
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#2
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| Hi, finde es sehr gut und sinnvoll, dass Du freundlich Dich "verabschieden" möchtest. Denn dadurch hast Du eventuell nach ein paar Jahren eine Tür offen gehalten. Auf jeden FALL VERHANDELN!!! Du bist jetzt am längeren Hebel, der Chef möchte Dich behalten und Du kannst ihm ein Angebot machen, z.B. etwas höheren Lohn oder erheblich mehr Lohn (wenn die Firma schwarze Zahlen schreibt und relativ gut läuft). Nutze Deine Chance bitte jetzt, aus Erfahrung weiss ich, dass in einem ruhigen Gespräch alles geklärt werden kann. |
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#3
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| Ich bin mir noch nicht sicher, ob Du ein Luxusproblem hast. Zitat:
Liegt Dir denn der Vertrag von dem anderen Arbeitgeber schon vor? Falls nein, kannst Du froh sein, dass Dein derzeitiger Arbeitgeber Dich behalten will, denn es sind ja scheinbar schon ein paar Tage seit der Zusage vergangen und ich würde Dich fragen, wann der neue AG Dir denn den Vertrag zukommen lassen will, was eigentlich Voraussetzung für eine Kündigung wäre. Falls ja, so solltest Du mit der Absage warten, bis Dir Dein derzeitiger AG den neuen Arbeitsvertrag vorlegt. Und Du solltest ihm sehr nett und freundlich irgendwie klarmachen, dass Du mit der Absage bei dem anderen AG ggf. an gewisse Fristen gebunden bist. Es kann hinsichtlich unbefristeter Verträge und der Konditionen nämlich manchmal Stolpersteine geben, die nicht gleich erkennbar sind (unbefristete Stelle muss von oben genehmigt werden, Stelle und Konditionen sind vom Betriebsrat abzusegnen etc.). In vielen Unternehmen gibt es Budget- und Machtkonstellationen, gegen die der gute Wille eines Chefs, der einen bestimmten Mitarbeiter gerne halten will, nicht ankommt.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#4
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| HI Leude, sorry hab mich etwas verwirrend ausgedrückt. Also, ich wollte bei meinem aktuellen AG kündigen, worauf er dann sagte, nein bitte bleib, mit neuem Vertrag. Das ist soweit alles in die Wege geleitet worden. Jetzt geht ausschl. nur noch darum, dass ich der anderen Stelle wo ich schon mündlich zusagte, möglichst "freundlich" absage, um mir die Tür für später aufzuhalten. Wäre super, wenn Ihr mir dafür ein paar Argumente geben könntet. Ich fände es jetzt ****, wenn ich sage, ich bleibe doch bei meinem alten AG weil ich da jetzt mehr Geld verdiene. Das ist nat. auch ein Grund, kommt aber immer bisje doof rüber... Also suche ich noch nach einer vernünftigen Begründung/Argumentation für die Absage... Danke! |
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#5
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| Du kannst dem anderen AG vor allem den Gefallen tun und SCHNELL absagen, damit er das Bewerbungsverfahren mit den anderen Kandidaten, die er in die engere Wahl gezogen hat, fortsetzen kann und nicht neu starten muss. Wenn man Dir noch keinen schriftlichen Vertrag vorgelegt hat, dann kann es nun einmal geschehen, dass Du Dich in der Zwischenzeit anderweitig entscheidest. Den Wortlaut Deines Schreibens hat man in 3 bis 5 Jahren ohnehin nicht mehr im Kopf. Es gibt immer wieder mal Kandidaten, die sich nur bewerben, um ihren Marktwert zu testen und dann mit der entsprechenden Kenntnis mit ihrem derzeitigen AG zu verhandeln. Warum sollte man bei Dir annehmen, dass es anders ist? Weil Du schreibst, dass Du Dir eine zukünftige Arbeit dort durchaus vorstellen kannst? Denke doch mal daran, was Arbeitgeber alles in Briefe setzen, die sie Bewerbungskandidaten schicken, denen sie absagen. Manche sind freundlich und schreiben da ein paar nette Sätze rein. Und was liest man daraus? Stelle nicht bekommen. Punkt. In den seltensten Fällen geht man davon aus, dass in diesen Schreiben die wahren Absagegründe genannt werden. Also schreib einfach sinngemäß, Du musst ihnen leider mitteilen, dass Du Dich doch noch anderweitig entschieden hast, dass Dir diese Entscheidung sehr schwer fiel, da Du an der Arbeit für dieses Unternehmen sehr interessiert bist, und dass Du sie mit dem Schreiben selbstverständlich so schnell wie möglich informierst. Es ist allerdings auch vorstellbar, dass man sich eine Notiz über Dich macht als jemand, der nur seinen Marktwert testet. Ich persönlich würde die Ankündigung einer neuerlichen Bewerbung deshalb sogar eher weglassen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (31.05.2010 um 10:49 Uhr) |
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#6
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| HI Melete, danke für deine ausführliche Antwort. Etwas stutzig macht sie mich schon. Ich habe vom potenziellen zukünftigen AG bereits einen Vertrag per Post erhalten, aber nirgends meine Utnerschrift heruntergesetzt. Ist das nun schon bindend von mir, weil ich einen Vertrag erhielt, oder garnicht bindend? Nicht das ich da Absage, und die mir den Teufel an die Wand malen ;-) Das bitte noch klären, dann wäre ich dankbar ;-) |
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#7
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| Beunruhigen wollte ich Dich nicht. Dass Du den Vertrag erhalten hast, ist nicht bindend. Eher könnte das Deine mündliche Zusage sein, falls sie vor Zeugen stattfand. Aber es wäre jetzt das erste Mal, dass ich von Ärger hören würde, den ein Arbeitgeber macht, wenn Du die Stelle nicht annimmst. Sag ihm doch einfach, wie Du es auch geplant hast, feundlich ab, sobald Du Dir sicher bist, dass Du bei Deinem jetzigen AG dauerhaft bleiben kannst.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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