Gehaltsverzicht + 400 € Job / Bei Nichtannahme Kündigung - Sozialbetrug ?
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Gehaltsverzicht + 400 € Job / Bei Nichtannahme Kündigung - Sozialbetrug ?

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  #1  
Alt 17.10.2010, 13:33
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Standard Gehaltsverzicht + 400 € Job / Bei Nichtannahme Kündigung - Sozialbetrug ?


Hallo liebes Forum,

ich habe vom Juni 2009 bis Juli 2010 bei einer Firma gearbeitet, bei der es nach meiner Einschätzung in vieler Hinsicht nicht mit rechten Dingen zuging.

Nach eineinhalb Monaten , also noch in der Probezeit hat der Chef auf einer Mitarbeiter-Versammlung erklärt das aufgrund der schwierigen finanziellen Lage eine Vertragsänderung dahingehend gemacht werden müsse, das wir letztlich das selbe Nettogehalt bekommen würden, wir jedoch einen 400 € Job annehmen müssten.

In der nächsten Woche kam dann der Personalchef vorbei und hat jeden in sein Büro gebeten, zwecks Unterschreibung. Praktisch sah dass so aus , dass wir Mitarbeiter eine Gehaltsverzichtserklärung unterschreiben mussten und einen 400 € Job Vertrag bei einer ihrer Nebenfirmen, der dann genau die Summe unseres bisherigen Nettogehalts entsprach. Also hatte ich zwei Verträge.

Zwei der Mitarbeiter lehnten dies ab und hatten noch am selben Tag ihre Kündigung und zumindest einer wurde am selben Tag zur Tür hinaus expediert.

Die Kündigung des anderen Mitarbeiters ( IT Administrator ) wurde zurückgezogen, da unverzichtbar für die Firma, jedoch musste er trotzdem den Vertrag abändern.

Da ich lange Zeit arbeitslos war und in meiner Tätigkeit ein Berufseinsteiger war, habe ich natürlich unterschrieben. Ich hatte es mir nicht erlauben können,
wieder vor dem Nichts zu stehen.

Ich hätte da gerne eure Einschätzung.

Ich nehme an dass die Firma und wohl auch ich (wenn auch nicht freiwillig) Sozialbetrug begangen haben.
Sehe ich das richtig?

Ich habe im Juli bei dieser Firma gekündigt.

Nun bin ich natürlich 3 Monate gesperrt worden und erhalte schlussendlich auch nur ein Arbeitslosengeld auf Höhe von Hartz 4, was natürlich die Konsequenz meiner Entscheidung ist, diesen Vertrag zu unterschreiben.

Mein letztes Gehalt hat die Firma mir garnicht mehr ausbezahlt, nur die Sozialabgaben wurden bezahlt.
Die Firma die mich eingestellt hat ( die Geschäftsführer betreiben mehrere Firmen, die sie nach Gutdünken gründen und dichtmachen) hat im September, also zwei Monate nach meinem Verlassen Insolvenz angemeldet.

Meines Erachtens hat diese Firma aber nicht wirklich etwas getan als auf ihren Namen Leute einzustellen. Die Geschäfte liefen über andere Firmen.

Ich war im Ausland und habe das fehlende Geld erst nach meiner Ankunft entdeckt.

Nun aufgrund meiner Erfahrung mit der Firma und wie ich
wahrnehme auf welche Weise wie Sie Ihr Geld verdient, würde ich das mit der "Vertragsänderung" gerne anzeigen.

Allerdings hat diese Firma ja bereits Insolvenz angemeldet. Bringt das überhaupt was, die Verantwortlichen damit zur Rechenschaft zu ziehen?

Ausser das ich und womöglich alle meine Kollegen, auch bereits ausgeschiedene gerichtlich belangt werden?

Ist das so, das alle Mitarbeiter dadurch verfolgt werden können, wenn ich das anzeige ? Letztendlich hat das keiner freiwillig unterschrieben. Nur aus Angst vor Kündigung.

Wäre an Euren Meinungen interessiert. Oder sollte ich da besser in ein Rechtsforum gehen ?

Grüsse

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  #2  
Alt 18.10.2010, 12:34
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Standard AW: Gehaltsverzicht + 400 € Job / Bei Nichtannahme Kündigung - Sozialbetrug ?

Hier wird eine juristische Beratung notwendig werden, da reicht auch ein juristisches Forum nicht mehr aus.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat dein Boss mehrere rechtlich unterschiedliche Unternehmen gegründet und hat dann sein Personal bzw. die Kosten des Personals auf diese Unternehmen in Form von Minijobs verteilt.

Wenn der Boss das juristisch korrekt abgewickelt hat, sehe ich für juristische Tatbestände wenig Fleisch am Knochen, die Sache ist dann zwar äusserst unfein und ziemlich "grau", aber viel zu machen wird da nicht sein. Anders sieht die Sache aus, wenn der Boss Formfehler gemacht und Juristen damit Tür und Tor geöffnet hat, nach dem Motto: wer suchet, der findet.

Einen Sozialbetrug sehe ich auf Seiten der Mitarbeiter eher nicht, wenn, dann auf Seiten des Arbeitgebers.

Ich sehe da eher ein anderes Problem.

Wenn du zwei Arbeitsverträge hast, und zwar mit Unternehmen, die rechtlich getrennt sind, und du kündigst, dann musst du ggf. ZWEI Kündigungen schreiben und zustellen, nämlich eine für das Unternehmen A und eine für das Unternehmen B.

Kündigst du nur einmal, dann besteht das weitere Arbeitsverhältnis zumindest auf dem Papier fort, das könnte dazu führen, dass du nicht berechtigt bist, ALG I zu empfangen, weil der Versicherungsfall (= Arbeitslosigkeit) nicht eingetreten ist. Du wärest dann höchstens berechtigt, ALG II zu empfangen (Arge/Jobcenter = Hartz IV).

Du bräuchtest auch zwei verschiedene Arbeitszeugnisse.

Guckst du: wer ist arbeitslos? = § 119 SGB III = SGB 3 - Einzelnorm

Wenn du viel Pech hast, kommt es sogar noch zu Rückforderungen des ALG I.

Das beste wäre, du und deine Kollegen bilden eine Interessengemeinschaft und ihr holt euch dann ersten juristischen Rat, die Kosten bleiben dann an euch kleben, aber den Beratungspreis könnt ihr mit dem Rechtsanwalt verhandeln.
__________________
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  #3  
Alt 18.10.2010, 15:51
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Standard AW: Gehaltsverzicht + 400 € Job / Bei Nichtannahme Kündigung - Sozialbetrug ?

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich werde dann eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Der Teufel steckt da wahrscheinlich im Detail.

Der 400 € Job war nur auf 11 Monate begrenzt, dies heißt diese Lohnabrechnung habe ich auch nicht mehr zugeschickt bekommen. Den musste ich dadurch auch nicht kündigen.

Allerdings hieß es in der Verzichtserklärung, das nach 11 Monaten wieder der ursprüngliche Vertrag mit voller Zahlung in Kraft tritt. Das wäre also für meinen letzten Monat in der Firma also der Anspruch auf das vollständige Gehalt. Auf der letzten Lohnabrechung war das nicht der Fall. Der wurde zwar auch nicht mehr an mich ausbezahlt, aber die gezahlten Sozialabgaben waren schlussendlich auch nicht vollständig bezahlt.

Jedenfalls waren diese beiden Arbeitsverträge in der Art gekoppelt, das sobald der eine endet, der andere wieder voll in Kraft tritt. Mal sehen was ein Jurist dazu sagt.

Nochmals vielen Dank

Quadrato
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