Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltabrechnung-wo festgelegt?
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Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltabrechnung-wo festgelegt?

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  #1  
Alt 12.10.2011, 14:03
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Reden Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltabrechnung-wo festgelegt?


Hallo,

ich weiß dass es einen Anspruch auf Erhalt einer Entgeltabrechnung gibt... aber wo

Es war wenn ich mich recht erinnere so, dass wenn das Entgelt gleich bleibt, also feste Bezüge wie bei Angestellten, die Verdienstbescheinigung nicht monatlich erfolgen muss, sondern es hier halb- oder vierteljährlich reicht.

Aber dementsprechend müsste der AN bei schwankendem Arbeitsentgelt ja monatliche Entgeltabrechnungen bekommen... aber woraus ergibt sich noch gleich der Anspruch? Kann es nicht in meinem schlauen Paul finden, und Goggle hilft mir grad auch net weiter....

Danke!
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Liebe Grüße,

coquette


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Jacob M. Braude
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  #2  
Alt 12.10.2011, 16:28
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Standard AW: Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltabrechnung-wo festgelegt?

Hi Coquette,

... du meinst wohl den § 108 GewO

Zitat:
Abrechnung des Arbeitsentgelts

(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt das Nähere zum Inhalt und Verfahren der Entgeltbescheinigung nach Absatz 1, die auch zu Zwecken nach dem Sozialgesetzbuch verwendet werden kann nach Maßgabe des § 97 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zur Vorlage dieser Bescheinigung gegenüber Dritten eine weitere Entgeltbescheinigung verlangen, die sich auf die Angaben beschränkt, die zu diesem Zweck notwendig sind.
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... schöne Grüße

Wolf





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coquette (12.10.2011)

  #3  
Alt 12.10.2011, 16:31
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Standard AW: Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltabrechnung-wo festgelegt?

Oh, danke!

Darauf in die Gewerbeordnung zu gucken bin ich gar net gekommen....
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coquette


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Jacob M. Braude
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  #4  
Alt 13.10.2011, 14:18
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Ausrufezeichen AW: Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltabrechnung-wo festgelegt?

Es sei auch auf den § 57 SGB II und § 58 SGB II hingewiesen.
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