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#1
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| Hallo, ich bekomme im biblischen Alter von 59 Jahren nochmal einen neuen Job (Arbeitsvertrag liegt im Entwurf vor). So weit m. E. alles o.k., stutzig macht mich nur die vorgesehene Anzahl von 24 Urlaubstagen. Meines Wissens sind dabei die Sonnabende enthalten (die für mich keine Arbeitstage sind), macht also nach meiner Rechnung vier Wochen Urlaub im Jahr. Damit bin ich nicht einverstanden, habe mich dazu aber noch nicht geäußert. Würde mich über Anregungen freuen, wie man hier (elegant?) vorgehen könnte. Bitte keine Beiträge in der "Sei-froh-dass Du-überhaupt-noch-was-bekommst!"-Richtung. |
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#2
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| Kann hier wirklich niemand etwas zu dem Thema sagen? |
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#3
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| Hallo Tirian, ... der § 3 BUrlG sagt zur Dauer des Urlaubs: Zitat:
Evtl. greift bei dir ein Tarifvertrag der dies günsgtiger regelt? Ansonsten bleibt dir noch die Möglichkeit mit dem potentiellen Arbeitgeber nachzuverhandeln... aber ob das Sinn macht?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (16.07.2011 um 11:14 Uhr) |
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#4
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| Danke erstmal. Wie kann ich das herausbekommen? |
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