Gesetzlicher Urlaubsanspruch
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Gesetzlicher Urlaubsanspruch

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  #1  
Alt 13.07.2011, 15:59
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Standard Gesetzlicher Urlaubsanspruch


Hallo,

ich bekomme im biblischen Alter von 59 Jahren nochmal einen neuen Job (Arbeitsvertrag liegt im Entwurf vor). So weit m. E. alles o.k., stutzig macht mich nur die vorgesehene Anzahl von 24 Urlaubstagen. Meines Wissens sind dabei die Sonnabende enthalten (die für mich keine Arbeitstage sind), macht also nach meiner Rechnung vier Wochen Urlaub im Jahr. Damit bin ich nicht einverstanden, habe mich dazu aber noch nicht geäußert.

Würde mich über Anregungen freuen, wie man hier (elegant?) vorgehen könnte.

Bitte keine Beiträge in der "Sei-froh-dass Du-überhaupt-noch-was-bekommst!"-Richtung.
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  #2  
Alt 16.07.2011, 08:02
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Standard AW: Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Kann hier wirklich niemand etwas zu dem Thema sagen?
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  #3  
Alt 16.07.2011, 11:11
Benutzerbild von derWolf
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Hallo Tirian,

... der § 3 BUrlG sagt zur Dauer des Urlaubs:

Zitat:
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Demnach beläuft sich der gesetzliche Mindestanspruch tatsächlich auf 4 Wochen.

Evtl. greift bei dir ein Tarifvertrag der dies günsgtiger regelt? Ansonsten bleibt dir noch die Möglichkeit mit dem potentiellen Arbeitgeber nachzuverhandeln... aber ob das Sinn macht?
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.

Geändert von derWolf (16.07.2011 um 11:14 Uhr)
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  #4  
Alt 16.07.2011, 12:08
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Standard AW: Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Zitat:
Zitat von derWolf Beitrag anzeigen
Evtl. greift bei dir ein Tarifvertrag der dies günsgtiger regelt?
Danke erstmal.

Wie kann ich das herausbekommen?
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