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| Hallo, ich bin seit einigen Jahren in einem Unternehmen in Geschäftsbereich A angestellt. Es steht auch so in meinem Arbeitsvertrag, dass ich im Geschäftsbereich A angestellt bin. Zum 01.01. musste ich nun organisatorisch in Geschäftsbereich B wechseln, worüber ich nicht sonderlich begeistert bin. Ich möchte keinen neuen Arbeitsvertrag für Geschäftsbereich B unterschreiben, da - in meinem alten Arbeitsvertrag einige Klauseln vorteilhafter sind - ich die Perspektiven in Geschäftsbereich B eher schlecht sehe und z.B. beim Schließen von Geschäftsbereich B weiter in Geschäftsbereich A arbeiten kann. Dafür hätte ich dann ja immer noch einen gültigen Vertrag. Nach einigen Diskussionen hat mein Chef zugestimmt. Ich hänge also organisatorisch in Geschäftsbereich B, mein Arbeitsvertrag gilt aber weiterhin für Geschäftsbereich A. Nun die Frage: Ist das rechtlich überhaupt sicher und klug? Oder gilt dann sowieso das Gewohnheitsrecht? Wenn ich z.B. drei Monate in Geschäftsbereich B arbeite, gehöre ich dann automatisch zu Geschäftsbereich B, egal was im Vertrag steht? Vielen Dank für eure Infos. |
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