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#1
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| Meine Nichte- Konditorin und erfahrene Systemgastronomin (immer im Angestelltenverhältnis) arbeitet seit Januar 2011 in einem kleinen Cafe. Eröffnet im Sommer 2010. Der Chefin passierte etwas, was in solch einem Moment das ungünstigste überhaupt ist- sie wurde schwanger. Mein Nichte, die Ende Dezember 2010 ihren Vertrag bei einer Bäckerei nicht verlängert bekam, nutzte die Chance und fing in dem neuen Cafe an. Sie machte das Angebot am Anfang für wenig Lohn zu arbeiten, und um einigermaßen über die Runden zu kommen, Wohngeld zu beantragen. Sie wurde beim Jobcenter gestrichen, weil das Jobcenter mit dem Vollzeitpraktikum im Januar nicht einverstanden war (sie hat 240 Stunden gearbeitet, ihr gesamtes Fachwissen bzgl. Konzeption und Hygiene zur Verfügung gestellt- wurde aber nichts umgesetzt). Dies beunruhigte sie zunächst nicht, denn auf Zusage des Ehemannes der Cafebesitzerin (wir kriegen das Finanziell schon geregelt mir deiner Bezahlung!) verließ sie sich darauf Lohn zu erhalten. Ende Januar der erste Schock. Als sie darauf hinwies, dass sie nun so langsam beunruhigt sei, weil noch keine Bezahlung bei ihr eingegangen sei, fragten die Besitzer- wie bekommst Du kein Geld vom Jobcenter? Zum Glück haben wir als Familie sie aufgefangen und das finanzielle Netz unter ihr ausgebreitet. Im Januar kam dann das Baby der Chefin und Ende Januar unterschrieb meine Nichte ihren- unbefristeten- Arbeitsvertrag (Beginn zum 15.2.2011). Sie bekam aber den Vertrag nicht ausgehändigt, weil er noch zur Steuerberaterin, zwecks Anmeldung, eingereicht wurde. Also versöhnliche Stimmung. Ende des Monats bekam sie auch Gehalt- inkl. Gehaltszettel. (Meiner Meinung ein Indiz dafür, dass bereits ein Arbeitsvertrag inkl. Gehaltsregelung zustande gekommen war). Zwischenzeitlich musste die Chefin vor dem Arbeitsgericht erscheinen, weil eine ehemalige Angestellte gegen sie wegen nicht Einhaltung der Kündigungsfrist geklagt hatte. Meine Nichte forderte mehrere Male den Arbeitsvertrag an, weil sie ja Wohngeld beantragen musste. Statt des bereits geschlossenen Vertrages (von dem sie weder Kopie und das Original hat), kam die Chefin mit einem neuen Vertrag. Sie habe den ArVertrag umändern müssen, wegen der schlechten Erfahrung mit der ehemaligen MA. Selbstverständlich hat meine Nichte diesen Vertrag nicht unterschrieben. Aber sie hat sich bereits woanders beworben und bereits Termine für Bewerbungsgespräche. Das Vertrauensverhältnis ist völlig zerstört, zumal sie bis jetzt, 31.3.2011 17.45 Uhr, kein Gehalt für den März erhalten hat. Soviel zum Sachverhalt: Meine Nichte hat nun folgendes vor. Wenn morgen um 14.00 Uhr noch kein Gehalt eingegangen ist wird sie am Sonntag ihre Arbeit nicht antreten. Zumal die Arbeitsbedingungen immer stressiger geworden sind. Sie wird die Dekoration mitnehmen, die ihre Mutter zur Verfügung gestellt hat für die jungen Unternehmer und ihren Herd mitnehmen, den sie als Leihgabe in die Küche gestellt hat (damit sie nicht noch nach einem 10 Stunden Arbeitstag von Mo bis Fr zu Hause backen muss). Kann sie das machen ohne rechtlich belangt zu werden? Danke schon mal für Eure Antworten. Kaktus |
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#2
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| Das ist wieder mal ein Beispiel dafür, dass man nicht ohne Vertrag arbeiten soll. 1. Fehler: Es wird gearbeitet, ohne glockenklar zu klären, ob das ein (bezahltes) Praktikum, eine Probearbeit oder ein bezahltes Arbeitsverhältnis ist. Eigentlich steht jetzt im Raum die Frage nach einer möglichen Schwarzarbeit, für den Arbeitgeber die Frage nach hinterzogenen Sozialabgaben. 2. Fehler: Aushändigung des Arbeitsvertrages, sobald unterschrieben wurde, sollte man sich zumindest eine Kopie sichern. 3. Fehler: Nach Änderung des Arbeitsvertrages hätte man ermitteln müssen, WAS geändert wurde und ob der Arbeitsvertrag so noch akzeptabel war. 4. Fehler: Es wird Besitz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermengt, es wird Deko zur Verfügung gestellt und ein Herd .... ![]() 5. Fehler: Die Arbeitnehmerin will überstürzt das Arbeitsverhältnis beenden. Das erzeugt grundsätzlich eine Leistungssperre bei der Agentur für Arbeit bzw. eine Sanktion bei der Arge=Jobcenter. Lohn ist üblicherweise am 1. des Monats fällig, nicht am Ende des Monats. Denn es wird im nachhinein gezahlt, also Arbeit erst erbringen, danach wird der Lohn erbracht. Meiner Ansicht nach war der Job von Anfang an eine Totgeburt, man kann hier eigentlich nur versuchen, ohne weiteren Schaden herauszukommen, das heisst, man kümmert sich um einen neuen Job und kündigt aus dem alten Job heraus. Man umgeht somit auch eine Leistungssperre bzw. Sanktion und man vermeidet so auch ein Arbeitszeugnis mit einem Knick.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Du hast bei einigen Punkten Recht. Was lernt meine Nichte daraus. Bei Aus ist raus- keine Überminuten dem Arbeitgeber schenken. Genauso knausrig werden wie diese- in ihrem Falle Bagage. Unauffällig seinen Job machen- in keinem Fall engagiert sein, weil man nur ausgenutzt ausgepresst, dann ausgeko... , weggeschmissen und rausgeworfen wird. Sie ist jetzt Ende 20 und wird sich sicher nie wieder so sehr engagieren- so versaut man sich zukünftige, engagierte Mitarbeiter für den Arbeitsmarkt. Bei ihr kommt nämlich das Wort Beruf von Berufung- sie übt ihren Job mit Leib und Seele aus. Sie läßt sich krank schreiben und nimmt ihre Bewerbungsgespräche wahr, besorgt sich beim Amtsgericht das nötige Formular um den restlichen Lohn einzuklagen, denn ihre Chefin hat statt der vereinbarten 850€ lediglich 300 € angewiesen. Gruß Kaktus |
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schnien_1982 (01.04.2011) | ||
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#4
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| Bei einem Gespräch mit einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht stellte sich heraus das der neue Arbeitsvertrag nicht sittenwidrig ist, aber allein die Tatsache, dass ein neuer Vertrag verfasst wurde schon recht merkwürdig ist. Der Aufgabenbereich wurde so umfassend formuliert, dass man von einer "Persilklausel" sprechen kann (meine Formulierung). Folgendes: Wie kann es sein, dass eine einzige Person Kuchen backen, Torten anfertigen, Suppen kochen, kassieren, bedienen (im Cafe und im Sommer auf der Terrasse), Zeitungseingang und Ausgang koordinieren, Buchführung vor Ort machen, einkaufen, Cafe, Veranstaltungsraum sowie Toiletten putzen und nebenbei auch noch- bei Gelegenheit- auf den Säugling der Chefin aufpassen Dies steht so nicht im Vertrag, aber diese Leistung vond der AN wurde in den letzten Wochen erbracht und auch so erwartet. Es ist selbst für den Laien ersichtlich, dass dies unmöglich ist, so die Rechtsanwältin. Eigentlich grenzt das an Ausbeutung. Kaktus |
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#5
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| Guten Abend kaktus, das Zustandekommen dieses (aktuellen? überhaupt eines?) Arbeitsvertrages wirkt auf mich in vielen unterschiedlichen Punkten recht fragwürdig, dies vorab. Arbeitsverträge sind grundsätzlich alles andere als eine Grauzone, das dürfte bei der erwähnten Prüfung durch eine Rechtsanwältin auch durchaus klar geworden sein; was mich verwundert, ist, dass bei der laut Deiner Schilderung wohl recht detaillierten Tätigkeitsbeschreibung von (beispielhaft genannt) Kinderbetreuung keine Rede ist, die eingeschaltete Rechtsanwältin hierzu jedoch - soweit ich das ersehen kann - sich nicht geäußert hat? Fehlen hier für einige Gegebenheiten eventuell die Nachweise? Zitat: "Es ist selbst für den Laien ersichtlich, dass dies unmöglich ist, so die Rechtsanwältin." Sorry, das Ganze klingt für mich überhaupt nicht schlüssig...
__________________ YT licorne Meine Worte spiegeln nur und ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. Sie sind keinesfalls einer wie auch immer gearteten rechtlichen Beratung gleichzusetzen. Das Leben ist ein liebreizendes Miststück... und das beste, das wir haben! ![]() |
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#6
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| Sie hat heute die schriftliche Kündigung erhalten. Die Frist- 14 Tage in der Probezeit- laut neuen Arbeitsvertrag, den sie gar nicht unterschrieben hat. Jetzt fordert sie ersteinmal alle Arbeitsutensilien zurück, die sie dem so jungen Unternehmen leihweise zur Verfügung gestellte hat. Tortenmesser, Mixer und die gesamte Buchsammlung hat sie bereits mitgenommen. Ihr restliches Gehalt von 500 € plus der 60 Überstunden die sie gleistet hat sind auch noch fällig. Fehlt dann nur noch die gesamte Osterdekoration aus dem 3,5 m langen Schaufenster und der Herd inkl. Backblechen (auch von ihr leihweise zur Verfügung gestellt) das wird lustig. ![]() Aber das kriegen wir auch noch geregelt.Kaktus |
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schnien_1982 (16.04.2011) | ||
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#7
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| Hallo licorne, vorab wollte ich einmal sagen das ich die Nichte von Kaktus bin und das ganze hier mitverfolgt habe und naja das das alles ein wenig komisch ist, habe ich am Anfang nicht gmerkt denn ich habe seid meiner Lehre 1999 noch niiiiiie Probleme mit meinem AG gehabt - und naja ich habe einen Vertrag unterschrieben der dann laut aussage des Ehemanns der AG nur nochmal zur Überprüfung zur Steuerberaterin sollte...ok ich habe denen vertaut denn voher soll ich das wissen wie das geregelt wird wenn man selbstständig ist??? Aber da ich mir ja auch nicht ewig auf der Nase rumtanzen lasse und nur weil ich ein wenig zurückhaltener in manchen Angelegenheiten bin, habe ich mir dann Rat bei einer ANwältin geholt...und was nun dort von ihr erfasst worde war das ich als einzige Mitarbeitrin, wenn ich nur als Fachverkäuferin im Lebensmittelhandel Schwerpunkt: Konditorei beschäftigt bin und die anderen Sachen wie oben erwähnt erledige weil die Chefin ja kaum anwesend ist und in den 2 Tagen die sie in der Woche da ist, nix erledigt sondern mir das alles hinlegt, dann sollte man meine Jobbezeichnung ausweiten oder ich eben die Sachen nicht mehr erledigen denn das geht nicht alles wie sie angegeben hat in 38,5 Std... Naja aber nun werden wir ja mal sehen was dabei noch weiter rumkommt denn so wie angeblich mit mir besprochen wurde sollte ich 2x im monat gehalt bekommen und das zum 1. und zum 15.!!! Diesen Monat war es weder am ersten (kam am 4.4.) noch gestern war geld drauf! Ich habe einfach keine Lust mehr mich mit denen auseinander zu setzten nachdem ich gestern einen Teil meiner geforderten Sachen aus dem Laden geholt habe und nur gesagt bekommen habe das ich feige bin und meinen Mund nicht aufmache sondern gleich zu einem Anwalt renne...naja, ich will einfach nur mein Recht und wenn sie mir das nicht freiwillig geben dann mach ich das eben über eine Anwältin! LG Schnien |
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#8
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| Hi Schnien, Tantchen hier. Besonders dreist finde ich es Dir nicht quittieren zu wollen, dass Du den Ladenschlüssel ausgehändigt hast. Ich frage mich was haben die vor? ![]() Ihrerseits wurde dir dein Gesundheitspass nicht ausgehändigt, trotz schriftlicher Aufforderung. Ach ja, das stelle ich jetzt mal offen ins Netz. Vielleicht sollte man an entsprechenden Stellen mal nachfragen wie es mit der Hygiene aussieht, wen zwischendurch im zweiten Gastraum, unmittelbar nebenan, mal eben das Baby gewickelt und dann unmittelbar danach gleich weiter bedient wird, wenn es hoch kommt werden die Hände gewaschen und mit dem Geschirrhandtuch abgetrocknet. Desinfektion für die Hände gibt es nicht. Und das bei offenen Lebensmitteln. Die Liste wird immer länger. Kaktus Geändert von kaktus (16.04.2011 um 12:42 Uhr) |
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#9
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| Das Ganze wird wohl vor dem Arbeitsgericht landen, was auch gut ist, denn beim Arbeitsgericht ist die Besitzerin des Cafes nicht unbekannt. Erst Anfang März wurde sie dazu verurteilt einer ehemaligen Arbeitskraft ihres Cafes mindestens ein volles Gehalt nachzuzahlen. Diese hatte sich, für meine Begriffe, teilweise grenzwertig verhalten, so dass die ausgesprochene Kündigung berechtigt war. Die Mitarbeiterin forderte noch, berechtigt, Geld von der Chefin (eigentlich einen kleineren Betrag), aber die Chefin reagierte auf die Briefe nicht, bei Einschreiben verweigerte sie die Annahme und die Schreiben vom Anwalt wurden auch ignoriert- ähnlich wie bei meiner Nichte und dann durfte sie vor Gericht antanzen. Anscheinend hat die Methode System. Dies hat meine Nichte bei der Arge und dem Jobcenter angegeben- Kräfte und Zuschüsse für diese junge Unternehmerin sind wohl kaum noch drin. Eine Kopie des (angeblich nicht existierenden) Vertrages wollte und durfte die Steuerberaterin nicht herausgeben (Schweigepflicht) was dazu führt, dass die ReA meiner Nichte sie bei Gericht antanzen lässt. Wird lustig. Was nicht lustig ist, dass meine Nichte die 40 monatlichen Überstunden nicht nachweisen kann (außer vielleicht durch die Kunden die sie den ganzen Tag immer im Laden gesehen haben) und daher befürchtet diese nicht bezahlt zu bekommen. Im alten Vertrag stand etwas zum Punkt Bezahlung von Überstunden drin- im neuen (der von ihr nicht unterschrieben wurde) nicht. Aber diese Punkte werden sicher auch geregelt. Die Chefin des Cafes hat ab und zu Hilfe durch ihre Freundinnen (selbstverständlich ohne Gesundheitspass) und Papa meiner Nichte ist beim Zoll. Vielleicht sollten da mal die Kollegen vorbeischauen die Schwarzarbeit überprüfen..... Im hinteren, ungenutzten Teil des Cafes wurden (ohne Vertrag) Räumlichkeiten vermietet und unsere Familie hat ziemlich viel Geld dort gelassen. Der Mieter geht zum nächsten Monat raus und wir besuchen das Cafe auch kaum noch so dass im nächsten Monat die Einnahmen um ca 400 € sinken werden. Da sie kaum Einnahmen haben wird das ein schöner Schuss vor dem Buck. Na ja, kriegen wir auch noch geregelt. Kaktus Berlin |
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#10
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| Ein Rückgang um 400 € an Einnahmen im Monat ist ein ganz schön herber Verlust. Wenn dann noch mindestens zwei Kontrollen vom Gewerbeaußendienst inkl. Lebensmittelhygiene auf der Matte stehen und Auflagen gemacht werden ist das ein ganz schöner Schuss vor dem Bug. Zumal sich herausstellte, dass jede angezeigte Beschwerde berechtigt war. Diese Ganze Sache hat die gesamte Familie ziemlich in Mitleidenschaft gezogen. Nervlich (wir hatten alle ziemlich Angst um meine Nichte, denn ein neuer Burn out lag in der Luft und das bereits nach 6 Wochen- interessierte die Chefin aber nicht die Bohne), finanziell (was auch erniedrigend für meine fast 30jährige Nichte war, denn sie war trotz einer 180 Stunden Arbeit auf finanzielle Unterstützung der Familie angewiesen). Eine kleine Anekdote- Die Freundin der Chefin stand vor einigen Tagen am Fenster und bemerkte etwas amüsiert, das sich ein Gast auf die nassen Kissen setzen würde. Die beiden waren der Meinung, dass er das schon merken würde. 1. Die Kissen hätten bei Regen reingenommen werden müssen 2. Bei so etwas ist man sofort beim Gast, entschuldigt sich und nimmt das nasse Kissen weg- ersetzt es ggf durch ein neues. Selbstständig heisst selbst und ständig. Ferner sollte man sich nicht in der Systemgastronomie selbstständig machen, wenn einem das Wohl anderer Menschen am Ar... vorbeigeht, denn das Wohl des Gastes sollte einem am Herzen liegen, wenn man möchte das der wiederkommt und einem somit die Existenz sichert.Laut ihres angefertigten Schildes schließt das Café am 9.5.2011. ![]() Kaktus |
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