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#1
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| Ich bin bei einer Zeitarbeitsarbeitsfirma beschäftigt. In meinem Vertrag steht eine Arbeitszeit von 35 Wochenstunden. Ich bin aber nur halbtags beschäftigt und werde auch nur für 20 Stunden + Überstunden bezahlt. Habe ich dann nicht Anspruch auf eine Bezahlung von 35 Stunden egal wie lange ich beschäftigt bin. |
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#2
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| Um es etwas zu präzisieren. Ich wurde mit einem 20-Stunden Vertrag eingestellt. Dann musste ich einen neuen Vertrag unterschreiben, der den alten explizit ersetzt mit einer Arbeitszeit von 35 Stunden. Ich werde jetzt aber nur mit 20 + Überstunden bezahlt. Habe ich nicht Anspruch auf eine Bezahlung von 35 Stunden unabhängig von meiner Arbeitszeit. Wie soll ich mich verhalten? Ich werde demnächst wahrscheinlich entlassen und im Vertrag gibt es eine Klausel, dass bei Ausscheiden alle Ansprüche innerhalb eines Monats nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind. |
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