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#21
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| Kurzer Nachtrag noch. Bisher habe ich ja noch nicht mal einen Arbeitsvertrag gesehen. Soll nicht so aussehen als ob ich einen Grund suche das abzulehnen, aber für mich wird die ganze Geschichte immer komischer und undurchsichtiger. Und da habe ich jetzt auch keine Lust mehr bei diesem Unternehmen zu arbeiten, das sag ich ganz deutlich. Wenn die sich über meinen Kopf hinweg schon einigen, dann komm ich mir vor wie eine Kuh, die zum Schlachter geführt wird. Frankfurt/Main aber nur in der Nähe, mehr so auf dem Land mit einer sehr schlechten Verkehrsanbindung und das ist für die stationäre Pflege sehr schwierig bei Nacht- und Wochenenddienst. Deshalb die Bewerbung in Gebieten wo der Nahverkehr gut ist. LG |
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#22
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| Zitat:
ABER hier stimmt´s hinten und vorne nicht! Und wenn Du keinen Vertrag unterschrieben hast, dann können die Dir auch nichts! Zitat:
Aber im Ernst, hast Du keinen Führerschein? Sowohl Führerschein als auch ein PKW-Kauf können gefördert werden von der ARGE! Zitat:
Wenn man Dir eine Leistung (welche auch immer) im persönlichen Gespräch ablehnt, dann stellst Du im Anschluss eine schriftliche Anfrage und verlangst eine Begründung. Übrigens, Kannleistung heißt richtig "Ermessensleistung" und das bedeutet, dass die Entscheidung im "pflichtgemäßen Ermessen" der Integrationsfachkraft liegt! Lass Dich daher nicht einlullen, mit "da kann ich persönlich gar nichts machen ..." o.ä.! O.k.? Zitat:
____________________ *) @ soisrecht2: Zitat:
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#23
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| Meine ehrliche und persönliche Meinung ist: Wenn man die Zeitung aufschlägt, wird massenhaft Pflegepersonal gesucht, es gibt keine Zeitungsaugabe, wo nicht Pflegepersonal gesucht wird. Wenn also in diesem Bereich ZAF herumwirtschaften, die auch noch mit Vermittlungsgutscheinen herumwuseln, dann kommen mir arge Zweifel, ob das alles noch seriös zu nennen ist. Ich würde jetzt zur Frankfurter Arge gehen, mir die Zusammenhänge von der Arge erklären lassen und mir in einem schriftlichen Bescheid dokumentieren lassen. Ich bin mir ziemlich sicherm, dass der Frankfurter Sachbearbeiter keinen Durchblick hat, was es mit der seltsamen Konstruktion aus Zeitarbeit und Vermittlungsgutschein auf sich hat. Nach § 36 SGB III ---> SGB 3 - Einzelnorm darf nicht in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden, die gegen Gesetze verstossen oder sittenwidrig sind. Die Arge in frankfurt soll bestätigen, dass die Konstruktion die Bedürftigkeit des Hilfeempfängers mindert und nicht am Ende deutlich verschärft. Dazu müsste man auch die Arge in Hamburg hören, weil diese nach § 22 SGB II auch etwas zu sagen hat. Ausserdem sollte die Arge in Frankfurt in die Verantwortung einbezogen werden und eine Umzugserlaubnis zurück nach Frankfurt für den Fall erteilen, dass man in Hamburg eben wegen dieser zweifelhaften Beschäftigung strandet. Meine Meinung ist: die Hamburger haben selber genug Arbeitslose, ausserdem verfügt Hamburg selber über ein ausreichend grosses Einzugsgebiet, aus dem Arbeitslose rekrutiert werden können. Frankfurt am Main repräsenteirt das Rhein-Main-Gebiet mit einem weitreichenden S-Bahn-Netz und einem Autobahnkreuz in alle Himmelsrichtungen, da wegzuziehen, wäre meiner Ansicht nach ein schwerer Fehler. Vielleicht muss man aus dem ländlichen Raum um Frankfurt mehr in Richtung Zentrum ziehen, aber ganz weggehen: nö ![]() Ich würde da jetzt nichts mehr machen, keine Unterlagen herausrücken, wenn überhaupt: nur Kopien, keine Originale. Und nichts unterschreiben. Ich würde jetzt erstmal Daten sammeln, Arbeitsplatzbeschreibung, Blankoarbeitsvertrag, nach welchen Richtlinien und Tarifverträgen bezahlt wird. Udnw enn man das weiss, dann kann man evtl. weitermachen. In der Zwischenzeit gilt: weiter bewerben und nach SERIÖSEN Arbeitsplätzen Ausschau halten. Ich kann mich da thyron nur anschliessen: Das Stinkt zum Himmel....
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#24
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| Super! Jetzt sind jede Menge Tipps zusammengekommen. Du wirst schon die richtige Vorgehensweise für Dich finden. Solltest Du noch Rat benötigen, kannst Du gerne wieder anfragen. Wenn es z.B. darum geht, die Seriosität der Vorgehensweise weiter abzuklopfen, weil Du noch Argumente gegenüber der ARGE brauchst (die auch beweisbar sind), dann können wir uns beispielsweise – wie oben angefangen – die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsvermittler bzw. die überraschende Vermittlung noch weiter im Detail ansehen. Da findet sich bestimmt noch etwas - ebenso wie sich ja auch die zusätzliche Fahrt nach Hamburg für die Belehrung als evtl. Argument gefunden hat. Zitat:
Ich wünsche dir viel Glück bei Deiner Arbeitsstellensuche!
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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