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#1
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| Ich habe von einem Zeitarbeitsunternehmen einen Job in der stationären Pflege angeboten bekommen. Nach dem Vorstellungsgespräch sagte der Chef es wäre alles klar. Da ich von der ARGE abhängig bin und die Arbeitstelle nicht um die Ecke ist ( ich muss also umziehen) sagte ich ihm das ich den Arbeitsvertrag brauche, damit ich Unterstützung bei der ARGE beantragen kann. Aber jetzt will er erst mal meine ORIGINAL-Unterlagen ( Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis usw). Erst dann will er mir den Arbeitsvertrag überhaupt vorlegen. Ich kenne diese Vorgehensweise nicht. Bisher habe ich meine Unterlagen immer am ersten Arbeitstag mitgebracht. Ich kann auch irgendwie nicht nachvollziehen, weshalb ich ihm diese Dokumente vorher schon geben sollte. Was passiert zum Beispiel wenn im Arbeitsvertrag was steht das ich nicht will und ich unterschreibe nicht? Vielleicht bekomm ich dann meine Unterlagen nicht wieder von ihm. Bin da sehr ängstlich. Ist es üblich diese Dokumente vor dem Arbeitsvertrag auszuhängigen? Danke für Eure Hilfe. |
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#2
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| Also ich persönlich kenne es nicht, dass man Originaldokumente abgeben soll, BEVOR man einen Arbeitsvertrag überhaupt zu Gesicht bekommt. Auch sollte die Möglichkeit gegeben sein, den Arbeitsvertrag in Ruhe durchzulesen. Das wirkt auf mich nicht wie eine seriöse Vorgehensweise. Vielleicht hat das Unternehmen schlechte Erfahrung damit gemacht, indem Leute ihre Unterlagen nicht abgaben. Sag doch, dass Du Dir den Arbeitsvertrag zuvor durchlesen möchtest und frage, ob man ihn Dir zu diesem Zwecke zuschickt. Zeigt man ihn nicht vor, ohne dass Du vorher Deine Unterlagen abgegeben hast, so würde ich persönlich mich nicht darauf einlassen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Bevor du eine Stelle antrittst, musst du mit der Arge deine Unterstützung hinsichtlich Mobilitätshilfe, Kaution, Umzugserlaubnis und Übernahme der Umzugskosten klären. Du must also feststellen, ab wann ein Arbeitsverhältnis zustandekommt, ein Arbeitsverhältnis ist nicht abhängig von einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Die Übergabe der Papiere sehe ich nicht als kritisch an, solange du dir den Emofang detailliert quittieren lässt. Du unterliegst einer Probezeit, innerhalb derer dich die ZAF ohne Begründung jederzeit fristgerecht entlassen kann. Du solltest dir einen Umzug also mehr als sorgfältig überlegen. Wenn der Umzug für dich insgesamt auch ohne den neuen Arbeitgeber vorteilhaft ist, dann nur zu, strandest du aber im Nirgendwo, kann dich das teuer zu stehen kommen. Also schau dir die dortige Infrastruktur an.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
soisrecht2 (03.02.2010) | ||
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#4
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| Zitat:
Im Zweifelsfalle bespricht man sowas mit der Arge, aber auch hier muss man vorsichtig sein, denn die eine Arge wird froh sein, einen Hilfeempfänger losgeworden zu sein und diesen einer anderen Arge auf's Auge gedrückt zu haben. Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Danke für eure Antworten. Also das Arbeitsverhältnis soll zum 01.03. zustande kommen. Beim Vorstellungsgespräch habe ich mir vom möglichen Arbeitgeber solch ein Formular ausstellen lassen aus dem auch hervorgeht das er mich einstellen will. Ich dachte ja auch das dies dem Amt genügt damit ich alles beantragen kann. Aber meine Sachbearbeiterin besteht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Allerdings habe ich jetzt erfahren, dass mein zukünftiger Arbeitgeber nicht nur den Vermittlungsgutschein, den er als Personaldienstleister bekommt haben will, sondern auch noch die Lohnkostenzuschüsse, weil angeblich ein anderer Vermittler mich an ihn weitergeleitet hat. Das ist ein Durcheinander. Von einem anderen Vermittler weiss ich nichts. Aber die ARGE hat ihm jetzt einfach so auch diese Zuschüsse zugesagt. Im Inneren ärgert mich das.Ich komme mir vor wie ein Bettler der um jeden Cent Zuschuss betteln muss und bei ihm reicht eine Mail und er weiss schon vorher was er an Zuschüssen für mich bekommt. Ich muss mir ein Zimmer anmieten für die Übergangszeit aber wie geschrieben ohne Vorlage des Arbeitsvertrages keine Hilfe. Infrastruktur ist dort sehr gut und mein Mann hat dort auch eher die Möglichkeit eine Arbeit zu finden. Also von daher wäre für uns natürlich auch vorteilhaft. Das ist ja auch ein Punkt, weshalb ich überhaupt bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen würde. In den meisten Arbeitsangeboten von festen Arbeitgebern muss man ja sofort anfangen und sowas **** ich ja garnicht, solange das Amt da so unflexibel ist. |
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#6
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| Hallo Seepferdchen, bitte beantworte zunächst noch folgende Fragen: 1) Zitat:
2) Wie lange ist die Fahrtzeit von Deiner jetzigen Wohnung zu Deinem EINSATZORT in der Zeitarbeit (einfache Strecke)? 3) Arbeitsstellen in der Zeitarbeit sind sehr oft befristet. Die Arbeitsstelle würde am 1.3. starten. Ist sie befristet? Bis wann? 4) Wurde Dir bereits gesagt, welche Kosten die Arge für ein Zimmer, für den Umzug etc. übernehmen würde? Wenn ja: Was wurde gesagt? Bevor Du noch einmal bei der Arge nachfragst, bitte erst hier Rücksprache halten. Bitte antworte möglichst rasch.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#7
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| Hallo Melete, mein Mann und ich sind beide der Überzeugung das es dort besser wäre und unsere Chance grösser wären. Also mit der Fahrtstrecke kann man so nicht beziffern. Zur Zeit wohnen wir in der Nähe von Frankfurt/Main. Sehr ländlich mit einer nicht sehr guten ( sprich nicht vorhandenen Infrastruktur). Die Zeitarbeitsfirma ist in Hamburg. Also ginge das alles nur mit einem Umzug und während des Überganges mit einem möblierten Zimmer für mich. Das habe ich auch schon mit meiner Sachbearbeiterin besprochen und da gab es keine Probleme ihrerseits. Nein das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Das mit den Kosten ist ja mein Problem. Die ARGE sagt zwar das sie uns nicht im Regen stehen lassen will. O-Ton Sachbearbeiterin: " Das wird schon. Wir bekommen das hin." Aber ich muss erst den Arbeitsvertrag vorlegen. Das macht mir Angst, weil keine genauen Zahlen genannt worden. Kommt mir so vor als ob , Hauptsache ich unterschreibe. Aber wir müssen doch auch erst mal rechnen ob das überhaupt funktioniert. Die ARGE hat mir damals als ich die Ausbildung zur Pflegehelferin gemacht habe die Kosten übernommen und dann als Eingliederungsvereinbarung eingetragen, dass ich mich mit meinem Abschluss bundesweit bewerben muss. Das war für mich auch kein Problem. |
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#8
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| VORSICHT!!!! Denn: Eine ZAF IST ARBEITGEBER (du sollst ja von dieser einen AV bekommen, er will deine LStK usw. vorher haben). VGS (Vermittlungsgutscheine) stehen grundsätzlich zur Einlösung NICHT dem AG zur Verfügung sondern dem PAV (Privaten Arbeitsvermittler) als sog. von dir beauftragten Dritten.! So steht's im Gesetz. Und dann möglichst noch im Original! Aber Abfahrt!!! Eben diese komischen Firmen sind diejenigen, welche den immer wieder von der BA veröffentlichten Mißbrauchsverdacht/ Mitnahmeffekte mit neuer Nahrung versehen. Und noch eines zum Abschluss: Wie nonte beschrieben hat, so ist es leider. Du bekommst KEINEN richtigen AV, sondern einen EINSATZVERTRAG nach AÜG. Nun ziehst du um, der dreiste "AG" verlangt bei dem Pillepalle- Lohn den du als LAN bekommst noch LKZ Na TOLL! Leute, merkt Ihr nicht, dass ihr doppelt und dreifach ausgenutzt werdet? soisrecht2 |
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#9
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| Hallo Soisrecht2, danke für deine Antwort. Entschuldige bitte meine Blödheit aber was heisst Einsatzvertrag nach AÜG? Meinst du damit das ich nur dann Lohn bekomme, wenn ich auch einen Einsatzort habe? Noch was anderes. Ich habe mich auf mehrere Jobangebote beworben. Dann kam die Einladung von der Zeitarbeitsfirma über die es hier geht. Gestern bekam ich Post von einer anderen Firma wo ich mich auch beworben haben. Die haben mir geschrieben, sie hätten mich an meinen zukünftigen Arbeitgeber ( ich nenn ihn mal so zur Einfachheit) vermittelt. Und wollen jetzt meinen Vermittlungsgutschein. Das mich jemand an die Zeitarbeitsfirma vermittelt hat davon war nie die Rede. Und mein zukünftiger Arbeitgeber hat bei meiner ARGE Lohnzuschuss beantragt obwohl er eine Zeitarbeitsfirma ist und diese werden ihm nach Aussage meiner Sachbearbeiterin auch gewährt. Ich bin total fertig. Eine Mail reicht und der bekommt vom Amt den Hintern mit Puderzucker bestrichen. Lohnzuschuss obwohl er mich an andere vermittelt und sich das dann auch noch bezahlen lässt???? |
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#10
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| Hallo Seepferdchen, Dein Problem sehe ich momentan folgendermaßen: Du kannst die Arbeitsstelle im Augenblick weder annehmen, noch ablehnen.
Zunächst brauchst Du dringend Informationen. Ohne nähere Informationen kommst Du m.E. in keine Richtung weiter. Weißt Du wenigstens schon, was Du dort verdienen wirst? Ich würde an Deiner Stelle jetzt folgendes machen: 1) Rufe Deinen Ansprechpartner bei dem Zeitarbeitsunternehmen an und sage ihm freundlich, aber sehr bestimmt, dass Du den Arbeitsvertrag brauchst. Sage ihm, dass Du den Vertrag brauchst, um die notwendigen Unterstützungen für den Antritt der Arbeitsstelle zu beantragen. Achte darauf, dass Du ruhig, freundlich und bestimmt bleibst (ärgern kannst Du Dich später wieder und dabei kannst Du Dir sicher sein, dass Du nicht alleine bist. Soistrecht ist nicht der einzige, der sich mit Dir gemeinsam ärgert.) Lass Dir beim Telefonat nichts davon anmerken. 2) Sage Deinem Ansprechpartner bei dem Zeitarbeitsunternehmen außerdem, dass Du ihm die gewünschten Unterlagen schickst. Schicke ihm möglichst heute noch:
3) Schicke eine Kopie dieses Briefes an Deine Sachbearbeiterin bei der Arge. 4) Versende beide Briefe möglichst per Einschreiben. M.E. ist es sehr wichtig, dass Du Dir auf jeden Fall den Arbeitsvertrag ansehen kannst – und zwar sowohl dann, wenn Du Dich dafür, als auch, wenn Du Dich am Ende dagegen entscheiden solltest.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (03.02.2010 um 14:33 Uhr) |
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