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#1
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| Hallo erstmal, Hab da so ein Problem mit meinem Arbeitsvertrag. Ich schreibe mal am besten die relevanten Stellen raus. Befristeter Arbeitsvertrag gemäß TzBfG ohne Tarifbindung Erste Verlängerung Zwischen ...der Firma in der ich tätig bin, eine Metallbearbeitungs GmbH.. und mir,dem Arbeitnehmer...wird folgender befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Arbeitsbedingungen 1. Kollektivregelungen Auf das Arbeitsverhältnis finden die für den Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen und die Arbeitsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwedung. 2. Tätigkeit/Arbeitszeit/Urlaub Der Arbeitnehmer wird ab 01.01.2008 als Maschinenbediener eingestellt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet auch andere zumutbare Arbeiten zu verrichten. ![]() Ich Arbeite schon seit einandhalb Jahren in diesem Betrieb. Die Ersten paar Monate war ich über eine Zeitarbeitsfirma dort. Danach bekam ich und alle anderen die auch durch die Firma übernommen wurden ( wir waren drei ) einen auf 6 Monate befristeten Vertrag. Danach bekam wir einen für 1!!! Monat befristeten und Ende Dezember einen auf 3 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Einen Monat nachdem ich übernommen wurde haben mich meine Vorgesetzten, also die Schichtführer und der Schichtmeister, für den Posten des Schichtführers vorgeschlagen. Da ich meinen Job gut gemacht habe, und alle das auch gemerkt haben, wurde mir immer mehr Verantwortung zugespielt und nun gibt es Tage und vor allem Nachtschichten an denen ich als Einziger Schichtführer im Hause bin und alles selbst Entscheiden, Einrichten und für das ich vor allem die ganze Verantwortung abkriege. Mein Gehalt bleibt seit anfang an bei 1580€ Brutto und die Gespäche mit dem Chef sind immer gleich. Er meint dann das er guckt was zu machen ist, das prüft er aber schon seit letzten Sommer immer werde ich abgewimmelt. Jetzt meine eigentliche Frage: IST DIE TÄTIGKEIT ALS SCHICHTFÜHRER IN MEINEM FALL ''ANDERE ZUMUTBARE ARBEIT'' ? Denn langsam wird mir das alles zu viel und ich möchte wieder ''NUR'' Maschinenbediener sein. Danke schonmal im vorraus für euere Hilfe. |
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#2
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| Das Problem sehe ich darin, das Du von Deiner Position des Maschinenführer anscheinend ohne erneuter Vereinbarung oder Änderung im Arbeitsvertrag in die neue Position des Schichtführers übergegangen bist/versetzt wurdest. Damals schon hättest Du Dich nicht einfach darauf einlassen, sondern vorab verhandeln sollen. Gab es über den zusätzlichen Arbeitsbereich einen Vermerkt/Änderung im Vertrag? Was genau alles unter zumutbarer Arbeit zu verstehen ist, kann man (so sehe ich das) nicht eindeutig definieren. Da nur diese Vereinbarung in Deinem Vertrag steht und keine genaue Erläuterung dazu, welche Tätigkeiten darunter fallen, hat der Arbeitgeber einen gewissen Spielraum. Und solange von seiten des Arbeitgebers Bedarf besteht und die Arbeit angemessen ist, ist es meiner Meinung nach eine Verhandlungssache zwischen Dir und dem Arbeitgeber. Das Recht um eine Gehaltserhöhung zu bitten hast Du. Wenn der Arbeitgeber aber seit vorigen Sommer rummurkst und sich nicht eindeutig dazu äußert/eine Entscheidung trifft, bleibt Dir wohl nur ihm die Schranken zu weisen. Auch wenn das den Verlust Deines Arbeitsplatzes bedeuten könnte, sehe ich keine andere Möglichkeit. Am besten gehst Du zum Anwalt und lässt Dich dazu beraten. Eine genaue Definition dazu habe ich leider auch nicht gefunden.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hallo! Bessere wäre es, wenn Du Deine gewünschte Gehaltserhöhung präzisieren würdest. In der Regel empfiehlt es sich alle 2 Jahre nach einer Gehaltserhöhung zu fragen. Dabei solltest Du einen Betrag oder Prozentsatz wählen, der dem Arbeitgeber nicht das Lächeln nimmt. Ich denke eine Erhöhung um die 3- 5 Prozent sind ein guter Wert. Kommt es zu einer Erweiterung eines Aufgabenbereiches sollte ein Gehaltsgespräch nicht lange auf sich warten lassen. Wichtig für ist, dass Du plausible Argumente für Deinen Gehaltswunsch Deinem Chef in einem ruhigen Gespräch mitteilst. Bitte ihn um einen Gesprächstermin zu einem Zeitpunkt, indem bei Euch kein Stress herrscht!
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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