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#1
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| Hallo, ich habe große Sorgen. Ich habe gestern 02.01. zum 31.03. gekündigt. Ich habe eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Mein Chef meint jetzt, dass er mich aber nicht vor dem 31.04. gehen lassen brauch, da ich zum 30.12. hätte kündigen müssen. Hat er Recht? Danke für Eure Hilfe. |
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#2
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| Meiner unmassgeblichen und unverbindlichen Meinung nach hätte die Kündigung bis zum 31.12. zugehen müssen. Der Arbeitgeber reklamiert jetzt den zu späten Zugang der Kündigung, das Problem wird sich wohl mit einem Aufhebungsvertrag lösen lassen. Er kann, muss aber keinen Aufhebungsvertrag schliessen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Danke Counselor, aber ich dachte halt, dass man bei Monaten mit 31. tagen auch noch am 2. kündigen kann. Bei mietveträgen kann man doch sogar bis zum 3. kündigen. |
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