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#1
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| Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag von meiner Zeitarbeitsfirma erhalten. Sie sind jetzt im iGZ/DGB-Manteltarifvertrag drin. In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Satz. Ich zitiere: "(5) Das Tarifentgelt erhält der Mitarbeiter auch für Zeiten, in denen er nicht in Kundenbetrieben eingesetzt werden kann. Um sich diesen Anspruch zu sichern, muss er sich in diesem Zeitraum für etwaige Einsätze in der Zeit von 7:00- 17:00 bereithalten und für den Arbeitgeber erreichbar sein." Ich finde eine mächtig große Zeitspanne, da mein Tag normalerweise nur 7,5 bis 8 Arbeitsstunden hat. Hier soll ich 10 Stunden auf Abruf sein?!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#2
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| Man müsste den Vertrag noch auseinanderdröseln und schauen, wieviele Stunden wirklich bezahlt werden. In dem Satz war nur eine Aussage "Tarifentgelt" enthalten, über eine Anzahl von Stunden wurde nichts gesagt. Im übrigen dürfte das eine rein theoretische Natur haben, welche Zeitarbeitsfirma bezahlt Leute, die sie nicht beschäftigen kann? Ein paar Bereitschaftsstunden dürften im Falle eines Falles ein eher untergeordnetes Problem sein, was machst du, wenn die dir einen Einsatzort nahe Timbuktu zuteilen? Arbeit verweigern? Selber kündigen, mit Leistunsgsperre? Mir scheint, der Tarifvertrag war ein Danaergeschenk ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Das war alles, was dazu aufgeführt war. Deswegen ja auch meine Unklarheiten.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#4
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| Hälst du uns mal auf dem Laufenden, wie das tatsächlich gehandhabt wird?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Hallo... ich habe auch mal für eine große Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Mitlerweile weiß ich, dass es ein Segen ist, wenn man von der Zeitarbeitsfirma auch dann weiter bezahlt wird, wenn gerade kein Kunden-Auftrag für dich vorhanden ist. Die kleineren Zeitarbeitsfirmen stellen Personal nur befristet ein, eben solange der Kunde dich braucht um Produktionsspitzen abzufangen. Ich hatte das Glück am Stück 4 Wochen zu Hause bleiben zu können, bei vollem Lohnausgleich!!!. Da war ich natürlich gern jederzeit erreichbar. Die Firma hat dies allerdings nicht missbraucht. Ich habe mich auch selbst dort in Abständen gemeldet und freundlich gefragt, ob sie schon etwas für mich haben. Ich denke, sie haben mit mir in dieser Zeit ein Minusgeschäft gemacht. Weil mir diese ungewisse Zeit (wann komme ich wo hin ) aber bald auf die Nerven ging, habe ich eine andere Stelle angetreten.LG Maiflocke |