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#1
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| es gibt da eine Erzieherin und diese arbeitet nun seit kanpp 3 Jahen in einer Einrichtug(die über einen Verein läuft) als "Erzieherin". Nun ist es so,dass sie leider nicht tariflich bezahlt wird und somit noch einen Zuschuss an Harz4 bekomme. In ihrem Vertrag steht,dass sie als Bürokauffrau eingestellt ist mit zusatzlichem Text,in dem steht,dass sie das Mittagessen an Kinder ausgibt. Gut, Mittagessen gibt sie schon auch an die Kinder aus, aber sie hat das Büro in den 3 Jahren noch nie von innen gesehen und arbeitet an einem ganz anderen Ort;-) sie mache auch wirklich nur Aufgaben einer Erzieherin,-keine einer Bürokauffrau. Ist dies rechtens? sie hat damals diesen Vertrag unterschrieben, da sie froh war überhaupt einen Job zu bekommen. Bisher hat sie sich nie Gedanken darüber gamacht aber nun hat sie erfahren, dass sie eigentlich als Erziehrin tariflich bezahlt werden MUSS oder zumindest ein angeglichenes Gehalt bekommen müsste. sie arbeitet 20 Std. und würde als Erzieherin lange über dem Satz des Harz4 Geldes liegen und müsste schon lange nichts mehr vom Amt bekommen....aber da sie ja als vermeidliche Bürokauffrau angestellt ist , wird sie nicht tariflich bezahlt Darf dies so sein? Beitrag bearbeiten/löschen Geändert von Kassjopeja (11.05.2009 um 18:57 Uhr) |
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#2
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| Hallo! Was für Lehrling gilt - also nicht für fremde Tätigkeiten, die nicht mit dem Beruf zu tun haben (z. B. als Dachdeckerlehrling nicht Partyservice machen). Das dürfte wohl für Geselle bzw. Erwachsenen auch gelten. Wahrscheinlich profitiert deinen Arbeitgeber von Zuschüsse oder derartigen Sachen, weil er dich als Kauffrau eingestellt hat als Erzieherin. Und wenn er noch extra Geld spart in dem er dich vom Harz4 leben lässt und dich nicht tariflich bezahlt. Das stinkt bis zum Himmel. Informiere dich beim Arbeitgericht, wenn es geht. Einfach nur nachfragen, wie die Rechtslage aussieht. Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen... Chocolat
__________________ Als Kind hat man Angst vor Monster unter dem Bett. Als Erwachsene sind die Monster überall! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu chocolat chaud für den nützlichen Beitrag: | ||
Kassjopeja (10.05.2009) | ||
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#3
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| Hm,okay. wo genau finde ich so ein arbeitsgericht? oder kann man das auch online fragen? |
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#5
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| Hallo! Einfach in der Google-Seite: arbeitsgericht Stadt - also die nächstgrössere Stadt in der du wohnst, falls du nicht in einer grossen Stadt wohnst. also z. B. Arbeitsgericht Düsseldorf oder Arbeitsgericht München in der Regel spuckt Google das richtige aus! Chocolat
__________________ Als Kind hat man Angst vor Monster unter dem Bett. Als Erwachsene sind die Monster überall! |
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