Ist die Passage in meinem Arbeitsvertrag für mich von Nachteil?
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Ist die Passage in meinem Arbeitsvertrag für mich von Nachteil?

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  #1  
Alt 05.03.2009, 14:47
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Ich hab die Frage bereits in einem anderen Forum gestellt, aber ich glaube thematisch passt sie hier vielleicht besser rein:

Hallo zusammen,

ich muss mich morgen für bzw gegen einen Job entscheiden und habe heute erst den Vertrag bekommen. Daher bräuchte ich relativ schnell einen Rat.

Zum Thema Kündigung steht folgendes in meinem Vertrag drin:

"Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von vier Wochen."

--> Das ist noch ok, oder?

"Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen mit der Maßgabe, dass die für den Arbeitgeber geltenden längeren Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer Anwendung finden."

--> Das kommt mir doch etwas komisch vor... Wie lange ist denn diese "längere Kündigungsfrist" und ist sowas normal?

"Das Arbeitsverhältnis ist auch während der Befristung ordentlich kündbar. Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen."

--> Da ist auch ok, oder?


Falls sich jemand auf dem Gebiet auskennt, wäre ich über Kommentare dankbar!

Danke & Gruß

Sea
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  #2  
Alt 05.03.2009, 15:03
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Zitat:
Zitat von Seabass Beitrag anzeigen
Ich hab die Frage bereits in einem anderen Forum gestellt, aber ich glaube thematisch passt sie hier vielleicht besser rein:

Hallo zusammen,

ich muss mich morgen für bzw gegen einen Job entscheiden und habe heute erst den Vertrag bekommen. Daher bräuchte ich relativ schnell einen Rat.

Zum Thema Kündigung steht folgendes in meinem Vertrag drin:

"Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von vier Wochen."

--> Das ist noch ok, oder?

da sist sogar eine sehr humane frist "nur 3 monate, und dann mit einer kündigungsfrist von 4 wochen"

"Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen mit der Maßgabe, dass die für den Arbeitgeber geltenden längeren Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer Anwendung finden."

--> Das kommt mir doch etwas komisch vor... Wie lange ist denn diese "längere Kündigungsfrist" und ist sowas normal?

§ 622 BGB
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Ka

wichtig ist hier nur, dass deine kündigungsfrist nicht länger sein darf als die des arbeitgebers.



"Das Arbeitsverhältnis ist auch während der Befristung ordentlich kündbar. Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen."

--> Da ist auch ok, oder?

ja, das scheint ein befristeter vertrag zu sein oder eine generelle formulierung, die für befristete verträge aufgenommen wurde. normale zeitlich befristete verträge können nämlich von beiden seiten nicht gekündigt werden!

das mit vor dienstantritt ist ebenfalls io, sofern du nicht mit dem bisherigen ag pokern willst.


Falls sich jemand auf dem Gebiet auskennt, wäre ich über Kommentare dankbar!

Danke & Gruß

Sea

also, das ist alles i.o. , obgleich ich persönlich nach der probezeit eine längere kündigungsfrist bevorzugen würde. sollte dein unternehmen einem ag-verband angehören, wist du möglicher weise durch tarifvertrag noch bessere bedingungen erhalten
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Liebe Grüße,

coquette


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Jacob M. Braude
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  #3  
Alt 05.03.2009, 15:11
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Aha, erst einmal vielen Dank für deinen Kommentar!

Für mich gings vor allem darum, dass ich nach der Probezeit evtl relativ schnell aus dem Vertrag raus könnte. Das heisst, die Kündigungsfrist wäre für mich nach der Probezeit einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, richtig?

Danke nochmal für dein kurzes Ja/Nein

Schöne Grüße

Sea
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  #4  
Alt 05.03.2009, 15:16
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Mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kannst du nach der Probezeit kündigen.

Warum willst du denn shcnell wieder weg?

dann sollte man doch gar nicht erst dort anfangen...
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  #5  
Alt 05.03.2009, 15:26
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nene, ich will da nicht schnell weg ich meine nur generell, nicht dass ich da ein halbes jahr nicht ausm vertrag käme falls irgendwann mal ein top-angebot kommt *g*...

danke für deine hilfe!

Gruß
Sea
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  #6  
Alt 05.03.2009, 15:27
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