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#1
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| Hallo, ich habe mich im Juni bei einer Headhunterfirma für eine sehr tolle Anzeige beworben. Assistentin der GF, Eröffnung einer neuen Filiale in HH. Dann wurden die Termine immer verschoben. AM 09.09.09 hatte ich mein Bewerbungsgespräch und der zukünftige neue Chef war mit dem Headhunter dort. Am nächsten Morgen rief mich der Headhunter an und sagte mir, dass ich einen neuen Job hätte, wenn ich wollte. Da ich mich zur Zeit in der Probezeit einer neuen Anstellung befinde, musste ich flunkern, dass ich krank bin, damit ich die Chefs aus Saarbrücken auch kennen lerne Dear Headhunter sprach an dem Tag vorher von einer Summe X, und auch am folgenden Tag, als der Inhaber der Firma da war. Der Inhaber widersprach nicht. Wir schauten uns schon Immobilien an, wo unser Sitz sein wird. Ich arbeite seit dem schon für die Firma und werte Objekte von Maklern aus. Am 17.09. sprach im mit dem Inhaber und der sagte mir am Telefon, dass es sich erstmal um einen Fristvertrag für 1 Jahr handele und das Gehalt 3000 Euro geringer wäre, als der HH angesagt hatte. Ich sagte ihm, dass er mir erstmal den Vertrag zukommen lassen soll und ich mich dann dazu äußere, da ich es mit meinem Mann besprechen möchte. Bei der HH sprach ich auch vor, dass es von einem Fristvetrag nie die Rede war und das Gehalt so auch nicht vereinbart war. Dies bestätigten die, da sie davon auch nix wussten. Frage: Warum sollte ich aus einem unbefristeten Vertrag in einen befristeten Vertrag wechseln, eine Filiale aufbauen und nach einem Jahr entsorgt werrden, da dann JEmand anders meine Lorbeeren einheimsen kann, der evtl. günstiger ist? Die können mir doch auch so kündigen, oder sehe ich da was flasch. Er sagte auch zu dem zukünftigen Chef, dass das zweite JAhr dann unbefristet wird. JA, wenn das im Vetrag zugesagt wird, wäre es ja ok,.... Kann man dann bei Arbeitslosigkeit Ärger mit dem AA bekommen, warum man dann gewechselt hat? Wie lange soll ich auf den Vertrag noch warten? Ich bin echt enttäuscht......zumal ich ja schon jetzt für die Firma tätig bin und ich gelesen habe, dass dann ein befristeter AV nicht als Fristvertrag, sondern und unbefristet gilt. HILFE!!! |
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#2
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| Etwas irritierend... Ein paar Nachfragen dazu: Arbeitest Du noch für die alte Firma (also die mit dem unbefristeten Vertrag)? Du hast bei der alten Firma noch Probezeit? Ist mündlich ein unbefristeter AV mit 3.000,- Euro mehr Gehalt Seitens des neuen Arbeitgebers verbindlich zugesagt worden?
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Hallo, Danke für Deine NAchfragen: Also ich arbiete seit dem 01.08. als Assistentin der GF in einer neuen Firma. Meine Probezeit ist 6 Monate. Die 3000 Euro mehr Gehalt bezieht sich auf das Jahreseinkommen, sorry. Es wurde mir so zugesagt, dass die Jahressumme X nicht unterschritten wird. Das war vom Headhunter. Ich habe da sogar eine Mail. lg |
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#4
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| Zitat:
![]() Diese neue Firma bei der Du seit 01.08 arbeitest, ist aber nicht die in Saarbrücken die über den Headhunter läuft??
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Ja, die neue Firma ist die hier im Norden. Da bin ich seit dem 01.08. Bei der Firma aus Saarb. würde ich ab dem 01.11.09 anfangen, wenn denn der neue Vertrag stimmen würde. Sollte ich das Risiko eingehen, schon wieder wechseln mit der Hoffnung, dass aus dem Fristvertrag nach einem Jahr ein unbefristeter wird, oder lieber nicht? lg |
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#6
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| Wenn der neue Job und die neue Umgebung so viel besser ist?? Warum nicht. Manchmal muss man im Leben auch mal was riskieren. Eine Garantie bekommt man nie. Ich gehe mal davon aus, dass auch eine Probezeit vereinbart wurde? Wird auch bei unbefristetetn Verträgen so gemacht und somit hast Du auch da keine Garantie.... ABER: In diesem Konkreten Fall finde ich die Vorgehensweise nicht in Ordnung. Daher würde ich mir die Sache hier nochmals überlegen. Je nachdem wie Du die erste Frage für Dich beantwortet hast (so toll der Job und die Umgebung??) würde ich auf den zukünftigen Chef zugehen und das verlangen was im Vorstellungsgespräch zugesagt war. Zumindest den unbefristeten Vertrag. Man kann ja eine Klauses aufnehmen, dass die 3 T-Euro ab dem zweiten Jahr bezahlt werden. Ich denke die wollen sich die Hintertür offen halten, wenn das mit dem neuen Büro in HH nicht funktioniert. Dann können die das nach einem Jahr ohne Folgekosten einfach beenden wenn die befristeten Arbeitsverträge auslaufen. Also die absolute Sicherheit bei einem Job-Wechsel hat man nie. In diesem Fall ist das Risiko noch höher, da der Standort ja neu ist..... ![]() Aber die Entscheidung kann Dir hier niemand abnehmen.....
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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minett1 (24.09.2009) | ||
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#7
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| also ich wäre da sehr vorsichtig... eine bekanne von mir hat damals so einen Vertrag unterschrieben und wurde als geschäftsführerin eingesetzt... nachdem jahr wurde sie entlassen und eine neue eingestellt später haben wi dann erfahren das dieser betrieb das immer so macht, denn somit geht er einer abpfindung aus den weg, da du ja nur nen jahresvertrag hast... das soll jetzt nicht heißen das das zwingent so laufen muss, aber bitte mit vorsichtgenießen |
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minett1 (24.09.2009) | ||
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#8
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| Also gestern kam der Vertrag und habe soooo geschaut Urlaubstage 20 im Jahr, man darf 10 unbezahlte im Jahr dazu nehmen, die werden dann abgezogen. Im Jahr des Eintritt und Austritts in die Firma hat man keinen ganzen Urlaubsanspruch, sondern nur 1/12!!! HALLO?? Dann habe ich in diesem einen Jahr ganze 12 Tage Urlaub? ![]() Dann die Bonifikation die mir so angepriesen wurde, damit mein Jahresgrundgehalt geringer ausfällt....da habe ich kein Anspruch drauf, da ich ja vorher wieder ausscheide beim Fristvertrag. Usw Usw....Ist das Heute normal, dass die AG einen so veräppeln wollen? Ich habe jetzt zurück geantwortet mtit überhöhten Forderungen, dann haben sie noch was zum wegstreichen....mal sehen, aber mein Bauchgefühl sagt; NOOO!!! lg |
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#9
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| VORAB: Bitte dieses Thema nicht x mal hier unter verschiedenen Titeln posten. Ansonsten war es zumindest von mir hier die letzte Antwort!! Aber jetzt zu Deinen berechtigten Fragen. Zitat:
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Zitat:
Gilt aber nur, wenn nicht mind. 6 Monate im Kalenderjahr gearbeitet wurde, denn sonst hat man vollen gestzlichen Urlaubsanspruch! siehe §5 BUrlG Zitat:
Nicht bei seriösen Arbeitgeber!!! Meines auch!!!! Ich persönlich würde die Finger davon lassen. Gehe stark davon aus, dass hier tatsächlich nach dem Motto gehandelt wird, jedes Jahr hier eine neue "Dumme" zu finden die das Spiel mitmacht.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten Geändert von Freaky (25.09.2009 um 12:55 Uhr) |
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