kann ich einen Auflösungsvertrag während meiner AU mit meinem jetzigen Arbeitgeber ma
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kann ich einen Auflösungsvertrag während meiner AU mit meinem jetzigen Arbeitgeber ma

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Alt 17.03.2009, 21:09
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dicke01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool kann ich einen Auflösungsvertrag während meiner AU mit meinem jetzigen Arbeitgeber ma


Hallo!Bin seit ca.1 Woche krankgeschrieben(bis mind.noch zum 29.3.09 oder länger).Nun ist es so, daß ich Freitag,20.03.09 einen Vorstellungstermin bei einer anderen Firma habe.Wenn das klappen sollte,kann ich einen Auflösungsvertrag während meiner AU mit meinem jetzigen Arbeitgeber machen,oder bekomme ich Schwierigkeiten?
Vielen Dank im Vorraus

Geändert von admin (18.03.2009 um 09:41 Uhr)
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  #2  
Alt 18.03.2009, 06:59
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Hallo dicke01,

also zum ersten kannst Du während Deiner Krankheit alles machen, was Deiner Gesundung nicht schadet. Ein Vorstellungsgespräch schadet diesem Prozess normalerweise nicht, so dass Du ruhigen Gewissens dort hingehen kannst. Ich sagte aber "normalerweise". Wenn Du zum Beispiel wegen Stress/Überlastung krankgeschrieben bist, würde ein Vorstellungsgesträch (Stress) Deiner Gesundung schaden. Das gleiche gilt, wenn Du zum Beispiel Bettruhe verordnet bekommen hast. Dann kannst Du nicht einfach an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen. Wenn Dir dann auf dem Weg etwas passiert gibt es mächtigen Ärger mit der Krankenkasse (zu Recht).

Anders sieht es mit der Annahme einer neuen Arbeitsstelle aus. Du bist krankgeschrieben, aber korrekt heißt es, der Arzt hat Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Wenn Du nicht fähig bist zu arbeiten, gilt dies für alle Jobs, die Du annehmen willst. je nach dem wann Du den neuen Job antreten willst/musst, müsstest Du Dich erst gesundschreiben lassen. Da Du von einem Aufhebungsvertrag redest, gehe ich davon aus, dass der Arbeitsbeginn kurzfristig erfolgen soll.

Einen Anspruch auf einen Auflhebungsvertrag hast Du nicht. Der normale Weg ist die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Ein Aufhebnungsvertrag ist wie das Wort schon sagt ein Vertrag. Verträge werden immer von zwei Parteien geschlossen, die sich mit dem Inhalt einverstanden erklären müssen - also Du und Dein Arbeitgeber. Aber warum soll Dein Arbeitgeber auf die Kündigunsgfrist verzichten? Die Arbeit bliebe liegen. Er muss einen Nachfolger suchen und einarbeiten. Eine Übergabe an Kollegen oder Nachfolger kann nicht oder nur verkürzt erfolgen. Wenn Du einen Aufhebnungsvertrag willst, musst Du Dir noch ein paar gute Argumente einfallen lassen, um den Chef zu überzeugen. Wenn Dir das gelingt, steht einem Aufhebungsvertrag nichts im Wege - auch nicht in der Zeit Deiner Krankschreibung.

Gegenüber Deinem potentiellen neuen Arbeitsgeber solltest Du von der Kündigunsgfrist ausgehen. Mache keine Versprechen, die Du nicht halten kannst.

LG
Bernd
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dicke01 (18.03.2009)

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