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#1
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| Hallöchen. Ich hoffe ich bin hier richtig :-) Mein Problem ist folgendes: Im Februar letzten Jahres habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde übernommen. Da ich wusste, das ich Zivildienst machen muss, einigte ich mich mit meinem AG auf einen befristeten Vertrag. Dieser fing am 01.03.2009 an und läuft bis zum 31.12.2010 (die Zivildienstzeit sollte also mit inbegriffen sein). Nun haben sich meine Zukunftspläne geändert, denn da ich noch jung bin möchte ich gerne mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Die Schule fängt am 23.08.2010 an. Es handelt sich um ein Abendgymnasium. Ich möchte mich nur auf mein Abitur konzentrieren, außerdem lassen unsere Arbeitszeiten auch nichts anderes zu, deshalb möchte und kann ich nebenbei nicht Vollzeit weiterarbeiten. Da es beim Abendgymnasium erst nach der Hälfte der Zeit Schüler-Bafög gibt, muss ich also die ersten 1 1/2 Jahre vom Arbeitslosengeld/Kindergeld/Erspartes leben. Daher ergibt sich für mich folgende Frage: Gibt es eine Art "Änderungsvertrag" (Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses vom 31.12.2010 auf den 23.08.2010 ändern)? Kann ich meinen befristeten Arbeitsvertrag verkürzen? Denn wenn ich kündige, bekomme ich ja kein Arbeitslosengeld, oder? Ich denke, mein AG lässt sich auf solche Sachen ein, da wir immer ein gutes Verhältnis hatten und zur Zeit nicht sehr viel Arbeit da ist. Ich will mich vor einem Gespräch deshalb genau informieren, welche Möglichkeiten es gibt, diesen Vertrag zu ändern. Darf der AG eigentlich überhaupt so einen Arbeitsvertrag ausstellen? Befristete Verträge dürfen ja "normalerweise" nicht über 1 Jahr laufen, oder? Danke schonmal für Antworten. Mit freundlich Grüßen |
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#2
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| Wenn beide Seiten sich einig sind, das Arbeitsverhältnis bis zum 22.08 zu befristen spricht einer Vertragsänderung nichts entgegen. Ob dadurch eine Sperre beim ALG "umgangen" werden kann..... ? Ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund darf übrigens bis zu 2 Jahre (in besonderen Fällen auch 4 Jahre) zeitlich befristet werden.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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