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#1
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| Hallo Leute, ich habe folgendes Problem. Ich arbeite seit Dezember 2005 im Einzelhandel als festangestellte Verkäuferin. Seit Dezember 2005 habe ich erstmals einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Im September 2006 habe ich angefangen BWL zu studieren. Vorher habe ich aber meinen AG informiert und ihn darum gebeten nur noch Teilzeit zu arbeiten d.h expliziet von Mo - Do [/B]!!!! (FR und SA waren meine Vorlesungen) Im Frühjahr 2007 erhielt ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag von meinen AG in dem expliziet stand : Teilzeit d.h 32h Woche, mein Studium war mit keinem Wort erwähnt ! Im Frühjahr 2008 bekamen wir einen neuen AG. Er versicherte mir mündlich dass es keinerlei Probleme mit meinem Arbeitsvertrag geben würde und dass er dass so fortführen würde. Vor ein paar Tagen plötzlich verlangte mein AG von mir eine Immatrikulationsbescheinigung ob ich überhaubt studiere und wie lange noch. (Bin bis zum 31.8.2011 eingeschrieben und auch fertig mit meinem Studium) Jetzt meine Frage : Darf mein AG überhaubt von mir diese Bescheinigung verlangen, denn was ich ausserhalb meiner Arbeitszeit mache ist privat oder ? Und kann mein AG nach Beendigung meines Studiums (mit keinem Wort erwähnt im Vertrag) meinen unbefristeten Vertrag einfach ändern in Vollzeit wieder oder mich sogar kündigen ? |
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#2
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| Hallo Sophia, Zitat:
... kündigen kann er, aber nicht aus diesem Grund. Deinen Vertrag aber einfach in Vollzeit ändern, das kann er nicht.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Dankeschön für deine Antwort ! |
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