Kann Zahlung von Weihnachtsgeld abgelehnt werden?
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Kann Zahlung von Weihnachtsgeld abgelehnt werden?

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  #1  
Alt 12.12.2008, 01:14
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Standard Kann Zahlung von Weihnachtsgeld abgelehnt werden?


Hallo zusammen,

ich bin seit 5 Jahren in einer Firma als Grafiker (Angestellter) beschäftigt und bin laut meines Arbeitsvertrages dem Tarifvertrag des Groß- und Außenhandels NRW unterstellt. Ich bekomme seit 4 Jahren in Folge Weihnachtsgeld. Bei dem Betrag handelte es sich gleichbleibend immer um ca. 1/3 meines Netto-Monatsgehaltes.

Nun habe ich am 23.11.2008 meine Kündigung zum 31.12.2008 eingereicht, und bin somit mit Kündigungsfrist von einem vollen Monat noch bis zum 31.12.2008 regulär bei der Firma beschäftigt, bedingt durch Resturlaub und Überstunden bin ich aber bis zum Stichtag beurlaubt.

In der aktuellen Gehaltszahlung vom November 2008 fehlte diesmal das Weihnachtsgeld.

In meinem Arbeitsvertrag steht zum Thema Weihnachtsgeld oder Gratifikation nichts, auch wurde die Zahlung des Weihnachtsgeldes ohne Zusatzklausel oder Ankündigung nach dem 1. Jahr gezahlt.

Meine Frage ist nun folgende:
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld für das Jahr 2008?

Im Voraus schon mal Danke!

Mit freundlichem Gruß

Katzimir

Geändert von Katzimir (12.12.2008 um 01:19 Uhr)
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  #2  
Alt 12.12.2008, 06:44
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Hallo Katzimir,

ob Dein Arbeitgeber rechtens gehandelt hat, kannst Du im Tarifvertrag bzw. Gehaltsrahmentarifvertrag nachlesen. Den gibt es bei Deiner Personalabteilung, dem Betriebsrat oder bei Deiner Gewerkschaft (ver.di).

Bei den meisten Tarifverträgen ist es so geregelt, dass die so genannten Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld an weitere Bedingungen geknüpft sind, z.B., dass der Mitarbeiter nach der Zahlung noch mindestens 3 Monate im Unternehmen beschäftigt bleibt. Wird das Vertragsverhältnis vorher aufgelöst kann der Arbeitgeber die Sonderzahlung zurückfordern. Dieses Vorgehen ist üblich und mit größter Wahrscheinlichkeit auch in Eurem Tarifvertrag so geregelt. Eine explizite Erläuterung muss dann nicht im Arbeitsvertrag stehen, weil der Tarifvertrag ja für alle gilt. Die Personalabteilung hätte dann alles richtig gemacht, weil Du ja zum Ende des Jahres ausscheidest und keinen Anspruch auf die Sonderzahlung hast.

Gewissheit wirst Du aber erst erhalten, wenn Du im Entgeldrahmentarifvertrag nachschaust oder einfach mal nachfragst in Deiner Firma.

LG
Bernd
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Katzimir (18.12.2008)

  #3  
Alt 18.12.2008, 14:29
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Danke Bernd!

Hatte inzwischen sicherheitshalber auch beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes NRW per E-Mail nachgefragt: http://www.mags.nrw.de/

Eine auszugsweise Ablichtung aus dem Tarifvertrag über Sonderzahlung des
Groß- und Außenhandels wurde in einer Antwort-E-Mail angehängt.

Diese besagt unter § 2 / Sonderzahlung, Punkt 6. folgendes:
"Im Austrittsjahr besteht kein Anspruch auf Sonderzahlung."

Na, ich denke das ist doch ziemlich eindeutig. Da ich zum 31. Dezember 2008
gekündigt habe, bzw. kündigen mußte, habe ich somit wohl kein Anspruch.

Liebe Grüße

Katzimir

Geändert von Katzimir (18.12.2008 um 14:32 Uhr)
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