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#1
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| Hallo liebe Gemeinde, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Im Mai habe ich meine Ausbildung geschafft und wurde bei meinem Arbeitgeber auf 30 Stundenbasis weiterübernommen. Hierzu gab es eine kurze schriftliche Vereinbarung ohne weitere Details, nur dass ich auf 30 Std. übernommen werden soll. Nun habe ich vor einer Woche mein Arbeitsverhältnis, aufgrund meiner neuen Ausbildung zum 01. Oktober, zum 24. September gekündigt. Heute kam nun mein Chef und wollte, dass ich den befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Juni 2011 unterschreibe. Hierdrin ist die wöchentliche Arbeitszeit von 33 Stunden plus 26 Urlaubstage verankert. Dies bringt mich zu meiner ersten Frage. Was wäre, wenn ich den Arbeitsvertrag nicht unterschreibe und es so belasse wie es aktuell ist? Desweiteren will mein Arbeitgeber mir keinen Urlaub für die Restzeit von ca. 11 Tagen gewähren, weil wohl sonst kaum noch einer an der Anmeldung wäre. Er ist nur bereit mir den Urlaub auszuzahlen, was ich allerdings nicht mag. Daher meine zweite Frage, muss ich mich darauf einlassen und wie soll ich mich verhalten? |
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#2
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| Hallo und erstmal ein paar Rückfrage. Wie kommst Du darauf auf den 24.09 zu kündigen? Wie lauten denn Deine Kündigungsfristen? In der Regel ist eine Kündigung nur zum 15ten oder Monatsletzten möglich (ausser in der Probezeit). Wieso bietet Dir der Chef jetzt noch einen Vertrag bis Juni 2011 an, wenn Du bereits gekündigt hast? Warum auch solltest Du ein befristetes Arbeitsverhältnis unterschreiben, wenn Du doch bereits ein unbefristetes hast...... oder ist das jetzige auch befristet? Obwohl es eigentlich egal ist, da Du ja eh zum 01.10.2010 was anderes machen willst.... Dein Chef muss Dir den Urlaub genehmigen. Tut er dies nicht und Du gehst einfach, kann dies zu einer fristlose Kündigung führen. Der Chef darf aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen diesen Urlaub verweigern. Ob dies der Fall ist kann hier pauschal leider nicht beantwortet werden. Eine Möglichkeit wäre den Urlaub mit einer einstweiligen Verfügung rechtlich zu erwirken. Ob sich das lohnt......
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Zitat:
Ich hab keine vereinbarten Kündigungsfristen... Das letzte was ich unterschrieben hab, war mein Ausbildungsvertrag und halt die Schriftliche Vereinbarung, dass ich 30 Std die Woche arbeiten kann, mehr nicht. Und den 24. habe ich dann genommen, weil ich normal zum Monatsende kündigen wollte und auch noch davor meinen Urlaub abfeiern kann. Wieso er mir den Vertrag anbietet weiß ich nicht. Der geht nur deshalb so lange weil er angäblich schon solange bei dem lag und ja nicht wusste, dass ich kündigen will... Und wie gesagt, ich hab mit ihm alles mündlich gemacht, es gibt bis auf diese Vereinbarung in 2 Sätzen nichts. P.S. Ich darf mir keinen Urlaub nehmen, weil ich erstmal wen anders einarbeiten müsste und sonst bis auf einer Teilzeitkraft niemand da wäre.... Geändert von THM (24.08.2010 um 13:29 Uhr) |
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#4
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| Also wenn keine Kündigungsfristen schriftlich vereinbart wurden gelten in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen. Dies wären dann nach§622 BGB 4 Wochen zum 15ten oder Monatsletzten. Eine Kündigung zum 24.09 ist daher nicht mölich, ausser Dein Chef macht einen schriftlichen Aufhebungsvertrag zum 24.09 mit Dir. Die Begründung Deines Ches warum er keinen Urlaub genehmigt ist grundsätzlich mal richtig und nachvollziehbar. Ob sie einer gerichtlichen Überprüfung Stand hält hängt vom Einzelfall ab. Willst Du diesen Weg gehen? Den neuen vertrag zu unterschreiben macht überhaupt keinen Sinn in meinen Augen, außer Du würdest damit mehr Geld bekommen ;=) Aber Vorsicht, bietet auch Stolperfallen.... Eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich. Auch haben befristete Arbeitsverträge oft keine Möglichkeit diese vorzeitig zu beenden. Daher rate ich Dir diesen Vertrag nicht mehr zu unterschreiben. Wozu auch, in 5 Wochen beginnst Du eine neue Ausbildung....
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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