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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich hoffe jemand kann mir zu folgendem Fall etwas sagen: A war Praktikant bei B. Die letzten zwei Wochen des Praktikums hat A Urlaub. A hat in seinem Urlaub privat zu Hause ein Projekt für B angefangen. A wollte danach bei Arbeitgeber B auf 400€ Basis einen Job in der Softwareentwicklung tätigen (Neben neuen 'Hauptjob') B wollte einen Vertrag. Der Vertrag wurde erst 2 1/2 Wochen nach 'Tätigkeitsbeginn' zugesandt (Nach mehrfacher Vertröstung). A war mit dem Vertrag nicht einverstanden und hat B gesagt, dass er diese Stelle nicht annehmen wird. In der Zeit sind bereits Arbeitsergebnisse entstanden. B fordert A nun auf diese auszuhändigen. Ist A hierzu verpflichtet? Darf er diese ggf einfach löschen? Vielen Dank und Gruß kenny |
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#2
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| Was kannst Du dazu,wenn der rechner Abstürzt???so würd ich das machen..Einfachste möglichkeit...Und B soll sehen wo er nen anderen dummen findet.... ![]() ![]() ![]() ![]() Wie gesagt,so würd ich das machen.....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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