Klausel Verschwiegenheitspflicht
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Klausel Verschwiegenheitspflicht

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  #1  
Alt 12.06.2011, 13:58
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Knoedelchen1997 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Klausel Verschwiegenheitspflicht


Hallo,

ich habe eine Frage. Wenn in einem Arbeitsvertrag ein Verschwiegenheitsklausel steht (man darf auch nach der Kündigung keine Detail weitergeben, nicht bei Prozessen aussagen etc.) gilt das auch für Fälle wo illegale Dinge gemacht wurden (Steuerhinterziehung etc.)?
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  #2  
Alt 12.06.2011, 15:25
Benutzerbild von nontestatum
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Klausel Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitgeber steht natürlich nicht über dem Gesetz.

Wenn eine Gerichtsverhandlung stattfindet, bist du zu wahrheitsgemässen Angaben verpflichtet.

Solltest du deinen Arbeitgeber aber zur Anzeige bringen, bist du deinen Job los.

Wenn du bei deinem Arbeitgeber in irgendwelche undurchsichtigen Sachen verstrickt bist oder wirst, solltest du umgehend juristischen Rat suchen, denn du weisst ja:

die Kleinen hängt man, und die Grossen lässt man laufen.

War so, ist so, und wird immer so sein.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 15.06.2011, 18:37
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Arminius befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Klausel Verschwiegenheitspflicht

Ich halte diese Klausel eigentlich für Blödsinn, denn auch nach einem Ausscheiden aus dem Unternehmen bist du zur Treue verpflichtet. Das heißt, du darfst sowieso nichts verraten.
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