Klausel zum Urlaubsanspruch
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Klausel zum Urlaubsanspruch

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  #1  
Alt 01.07.2011, 14:19
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networker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Klausel zum Urlaubsanspruch


Hallo zusammen,

mir wurde am letzten Tag meiner 3monatigen Probezeit mein 400-Euro-Job gekündigt. Im Arbeitsvertrag steht die Klausel: "Jeglicher Urlaubsanspruch entsteht nach mehr als dreimonatiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit."
Ist diese Klausel rechtens? Habe ich keinen Urlaubsanspruch, den ich für die zwei Wochen Kündigungsfrist geltend machen kann?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
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  #2  
Alt 02.07.2011, 09:20
Benutzerbild von derWolf
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Klausel zum Urlaubsanspruch

... ja Networker, den Urlaubsanspruch den du während deiner Betriebszugehörigkeit erworben hast -bzw. noch erwirbst- kannst du jetzt einfordern.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Ich bin kein Jurist.
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