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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo ihr Experten da draussen^^ und zwar hab ich ein sehr großes problem... hab erstmal eine kleine geschichte dazu. Also, ich arbeite in einem zeitunternehmen seit fast 10 monaten und bin noch befristet gewesen, hatte nur noch 2 monate bis ich mein Unbefristeten vertrag erhielt.Da ich ein autounfall hatte und mein auto Totalschaden war, brauchte ich Kredit, aber kredit könnte ich nicht erhalten da ich nicht unbefristet war. deshalb hab ich mein chefin gebeten mir ein gefallen zu tun und mir den früher anzuhändigen was sie auch dann tat und eine bestätigung gab das ich unbefristet und ungekündigt sein kann. An dem gleichen tag war ich normaler weise krankgeschrieben und ging trotzdem arbeiten,aber als ich schmerzen bekam auf der arbeit meldete ich mich ab beim zuständigen schichtführer und ging nach hause... 1 stunde später bekam ich ein anruf von meiner chefin und sagte das es ungültig jetzt sei mit dem unbefristeten vertrag,aber ich hielt das schreiben mit ihr unterschrift in der hand.Nun nach WE hat sie mir voll frech eine ORDENTLICHE FRISTLOSE KÜNDIGUNG geschickt. meine frage nun, was kann ich dagegen machen? ist das eine straftat was sie gemacht hat? BITTE UM EURE HILFE, danke MFG |
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#2
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| Nein, ist es definitiv nicht. Nach der jetzigen Schilderung gehe ich mal davobn aus, dass Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast. Einen Grund für eine fristlsoe Kündigung kann ich hier auch nicht erkennen. Wir könne Dir hier nur einen guten und DRINGENDEN Rat geben: Gehe sofort zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch melde Dich umgehend bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend sonst gibt es Sanktionen beim ALG. Wenn Du dir keinen Anwalt leisten kannst so gehe zum Amtsgericht an deinem Wohnort. Dort kannst Du Beratungshilfe beantragen. VIELE ERFOLG
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Freaky für den nützlichen Beitrag: | ||
GermanWing (20.07.2010) | ||
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#3
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| danke erstmal für deine antwort,.. Also hab nur eine bestätigung von ihr das ich unbefristet bin, den vertrag selber hab ich nicht bekommen.. zählt das trotzdem als Unbefristet da sie es bestätigt ?? |
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#4
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| Auch eine mündliche Zusage würde gelten. Allerdings hätte man hier das Problem der Beweisbarkeit. In deisem Fall gibt es eine schriftliche Bestätigung. Zu klären wäre ob die Dame allerdings zur instellung berechtigt ist. Daher nochmals mein Rat: DRINGEND DEN FACHANWALT AUFSUCHEN.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Zitat:
ich verstehe das als fristlose schuldhafte Kündigung, das bringt dir beim Arbeitslosengeld sogar eine dreimonatige Leistungssperre /Sanktion ein. Die ZAF hat damit eine Situation geschaffen, die dich zwingt, fristgerecht Kündigungsschutzklage zu erheben und zumindest die fristlose Kündigung aufzuheben. Eine fristlose Kündigung wirkt sich auch auf dein Arbeitszeugnis aus.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| schuldigung.. nicht ordentliche fristlose kündigung sondern.. ordentliche fristgerechte kündigung |
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#7
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| OK, dann sieht die Sache ein wenig anders aus. Ich bin bisher von einer fristlosen Kündigung ausgegangen. Das Wort ordentlich habe ich einfach mal als Fehler übersehen. Damit sind meine Beiträge weitestgehend hinfällig, da diese sich auf eine fristlose Kündigung bezogen haben.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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