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#1
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| Hallo! Ich brauche eure Hilfe. Vor ca. einem Monat habe ich einen auf ein Jahr befristeteten Arbeitsvertrag unterschrieben mit einer 6 Monatigen Probezeit. Arbeitsbeginn wäre am 02. Mai. Letzte Woche habe ich jedoch eine Zusage an einer mir besser gelegenen Arbeitsstelle bekommen, so dass ich umgehend die Kündigung geschrieben habe. Nun meine Frage. Ist es rechtmäßig eine Kündiigung vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn zu schreiben? Trifft auf mich dann auch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu? Vielen Dank für eure Hilfe BerndS |
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#2
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| Hallo Bernd, du kannst kündigen auch vor Arbeitsbeginn mit einer Frist von 2 Wochen in der Probezeit. Oder steht in deinem Vertrag etwas anderes über die Kündigung und deren Fristen? LG |
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