Kündigung, auf 20std berufen?
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Kündigung, auf 20std berufen?

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  #1  
Alt 22.12.2010, 11:48
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Standard Kündigung, auf 20std berufen?


Hallo,

Habe folgendes Problem.

Will bei meinem Chef Kündigen, hab auch schon ne Arbeitsstelle eigentlich zum 1.2.2011.
Der neue Arbeitgeber hätte gern das ich schon früher anfange.

In meinem Arbeitsvertrag steht nix von einer Kündigungsfrist, also gehe ich mal vom gesetzlichen aus. also zum Monatsende des nächsten Monats.

In meinem Arbeitsvertrag steht:
Die Arbeitsstunden pro Woche sind flexiebel und können bei Bedarf der Praxis weiter ausgebaut werden, mindest Arbeitszeit pro Woche sind 20Std.

Kann ich jetzt meine 80std in den ersten 2 Woche abarbeiten? habe fast immer so um die 40std Gearbeitet. und mich auf die 20 pro woche = insgesammt 80 im Monat berufen und dann die Arbeit eeinstellen?

Danke
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  #2  
Alt 22.12.2010, 12:08
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Standard AW: Kündigung, auf 20std berufen?

Du müsstest in deinem Arbeitsvertrag nachsehen, ob dieser Arbeitsvertrag einem Tarifvertrag unterworfen ist, dann würden nämlich die Kündigungsfristen des Tarifvertrages gelten.

Du kannst deinem Boss auch nicht vorschreiben, wieviele Stunden du pro Woche arbeiten willst oder möchtest. Die Arbeit teilt immer noch der Arbeitgeber ein.

Sinnvoll wäre es, wenn du mit dem neuen Arbeitgeber absprichst, ab wann er dich beschäftigen will, du müsstest dann mit dem alten Arbeitgeber erforderlichenfalls einen Aufhebungsvertrag schliessen, der dich aus seinen Diensten entlässt.

Du solltest deinen alten Arbeitsvertrag aber nicht kündigen, bevor du einen neuen Arbeitsvertrag in der Hand hälst. Die dabei erforderliche Feinabstimmung wird aber nicht einfach.
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  #3  
Alt 22.12.2010, 12:25
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Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Du müsstest in deinem Arbeitsvertrag nachsehen, ob dieser Arbeitsvertrag einem Tarifvertrag unterworfen ist, dann würden nämlich die Kündigungsfristen des Tarifvertrages gelten.
Nein keine Tarifvertrag!

Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Du kannst deinem Boss auch nicht vorschreiben, wieviele Stunden du pro Woche arbeiten willst oder möchtest. Die Arbeit teilt immer noch der Arbeitgeber ein.
ok. klar teilt er die ein! Aber wenn im Arbeitsvertrag die rede von min 20std ist? ich meine das ist ja zu seinem vorteil wenn mal wenig zu tun ist muss er mich nicht die vollen 40std beschäftigen oder bezahlen!

meine frage ist, kann ich nicht einfach auf die 20std beharren! er muss ja auch nicht mehr bezahlen als die 80std für den Monat?

Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Sinnvoll wäre es, wenn du mit dem neuen Arbeitgeber absprichst, ab wann er dich beschäftigen will, du müsstest dann mit dem alten Arbeitgeber erforderlichenfalls einen Aufhebungsvertrag schliessen, der dich aus seinen Diensten entlässt.
Denke nicht das mein Arbeitgeber sich auf nen AUfhebungsvertrag einlassen würde!

Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Du solltest deinen alten Arbeitsvertrag aber nicht kündigen, bevor du einen neuen Arbeitsvertrag in der Hand hälst. Die dabei erforderliche Feinabstimmung wird aber nicht einfach.
Den Neuen Vertag unterschreibe ich nächste woche!
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