Kündigung-befristeter Arbeitsvertrag
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Kündigung-befristeter Arbeitsvertrag

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  #1  
Alt 02.02.2010, 17:43
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Hallo, ich weiß, dass es diese thema schon gab, aber ich bräuchte trotzdem eure hilfe. ich habe einen befristeten arbeitsvertag seit dem 1.6.2009 bis zum 31.10.2009 zur aushilfe in teilzeit mit 30 wochenstunden. diese wurde dann verlängert, bis zum 31.3.2010, und jetzt habe ich auch schon die nächste verlängerung bis zum 31.10.2010 unterschrieben.
ich würde aber den vertrag gerne zum ende märz kündigen, also wenn die erste verlängerung ausläuft.
in meinem vertrag steht zur kündigung folgendes:
- das befristet arbeitsverhältnis, für das im übrigen die gesetzlichen bestimmungen maßgebend sin, endet am 31.3.2010 (datum ändert sich jedesmal dementsprechend), ohne dass es noch einer besonderen kündigung bedarf.
- eine änderung und/oder beendigugn des arbeitsverhältnisses - sei es einvernehmlich oder durch kündigung - bedarf der schriftform.
......
bedeutet es also, dass ich kündigen darf? und wenn ja, mit welcher kündigungsfrist???
mein grud für die kündigung ist eigentlich nur schlechtes arbeitsverhältnis mit meiner kollegin, die mich täglich fertig macht....
wenn ich aber gezwungen wäre, einen grund für die kündigung ofiziell anzugeben, würde ich angeben, dass ich als nichtraucherin nicht mehr bereit bin in einem raucherbüro zu arbeiten....
ich danke euch im voraus für eure hilfe...
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  #2  
Alt 02.02.2010, 18:03
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Zo, ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ordentlich gekündigt werden, es sei denn das wäre vertraglich so vereinbart. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Aber, ist es nicht grundsätzlich so dass an Arbeitsplätzen das Rauchen gesetzlich verboten ist?
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Wolf





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  #3  
Alt 02.02.2010, 18:08
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ich glaube schon, dass es gesetzlich verboten ist, aber da auch mein chef raucht, darf die kollegin es auch... und es wurde mir angedeutet, wenn ich mich beschwere, wer als erstes gehen wird.... und ich glaube nicht, dass ich es darauf ankommen lassen will....
bedeutet es also, dass ich bis ende oktober dort bleiben muss??
gruss
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  #4  
Alt 02.02.2010, 18:11
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... nö Zo, du sagst doch gerade selbst dass du gehen kannst wenn du dich beschwerst!?!
Spass beiseite, wenn dein Chef deine Kündigung akzeptiert obwohl sie so nicht vorgesehen ist, kannst du natürlich gehen.
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  #5  
Alt 02.02.2010, 18:17
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...also glaubst du, soll ich versuchen, zu kündigen?
ich bin so ein angsthase..... wenn sie mich dann doch nicht gehen lassen, dann lassen die es mich sicher spüren und die nächsten monate werden echt zur "kleinen" hölle :-)
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  #6  
Alt 02.02.2010, 18:27
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Zo, das kannst nur du alleine entscheiden, ich als Wolf kann mich diesbezüglich nicht in einen Angsthasen reindenken.
Wie sähe dann eigentlich deine Perspektive aus, hättest du denn eine Alternative zum aktuellen Arbeitsplatz im Ärmel?
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  #7  
Alt 02.02.2010, 18:45
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eigentlich noch nicht.... da ich dachte, ich muss dort sowieso bis oktober bleiben... deswegen mache ich mich erstmal schlau und dann kann ich mich auch ernsthaft bewerben... was sage ich sonst bei einem vorstellungsgespräch? :-) dass ich erstmal halbes jahr nicht anfangen könnte :-)
erstmal wollte ich theoretisches wissen haben, dann die praxis :-)
aber trotzdem danke
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  #8  
Alt 02.02.2010, 19:03
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Zo, meiner persönlichen Meinung nach solltest du auf jeden Fall damit beginnen dich nach einer beruflichen Alternative umzusehen. Ich als Nichtjurist, dessen Beiträge nicht als diesbezügliche Beratung zu verstehen sind (nur der Vollständigkeit halber) sehe, durch die Situation dass an deinem Arbeitsplatz geraucht wird, die Möglichkeit deinen Arbeitgeber abzumahnen als gegeben, evtl. bietet dieser Sachverhalt auch die Basis für eine arbeitnehmerseitige, fristlose Kündigung.
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