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#1
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| Hallo Zusammen, ich bin neu hier und hoffe im richtigen Thread zu posten. Ich möchte meinen unbefristeten Vertrag kündigen, der seit dem 4.1.2010 besteht. Wie kann ich diesen Passus in meinem Vertrag verstehen? "Das Anstellungsverhältnis kann beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, jedoch nicht kürzer als drei Monate zum Monatsende gekündigt werden." Darf ich eine Kündigung zum 15. Februar aussprechen, sodass ich nach 4 Wochen, sprich zum 15. bzw. 16. März eine neue Anstellung annehmen kann? Vielen Dank im Vorraus! Gruß |
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#2
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| Hallo! Ich verstehe den Satz so, dass du eine Kündigungsfrist von drei Monaten hast, und nur zum Monatsende hin kündigen kannst. Das würde bedeuten, dass du jetzt die Kündigung schreiben kannst, diese aber wegen dem Passus erst Ende Mai wirksam wird. Eine neue Einstellung könntest du dann Anfang Juni aufnehmen, wenn du eine hast. Hast du denn ganz sicher eine neue Stelle? Wenn nicht, dann droht dir, falls du Arbeitslosengeld beantragst (insofern du mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig tätig warst) eine Sperre vom Arbeitsamt weil du die Arbeitslosigkeit provoziert hast (durch deine eigene Kündigung). Das was ich hier schrieb ist das , was ich aus dem Passus rauslese, nicht mehr und nicht weniger. Deswegen würde ich abwarten, was hier die anderen noch schreiben. |
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#3
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| Danke für Deine schnelle Antwort. Men Problem ist, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bin, den Job weiter auszuüben. Ich bin bereits seit dem 1. Februar krank gemeldet und es wird wohl noch eine Weile andauern. Ist es nicht in der Regel so, dass man laut Gesetz 4 Wochen Kündigungsfrist hat? Ich habe 7 Monate im letzten Jahr dort gearbeitet und bin jetzt seit Januar dort, allerdings ohne Probezeit. Ist es rechtens, dass der AG diese 3 Monate eingefügt hat? Danke und Gruß! |
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#4
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| Zitat:
Ansonsten gebe ich meinen "Vorredner" recht. Eine Kündigung wäre dann jetzt nur auf Ende ai möglich. Alternativ könnte der Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag gebeten werden. Dieser muss aber schriftlich erfolgen. Beim ALG muss erstmal geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| heb auf, das ist das Sinnvollste. Wenn du eh krank bist, wird der AG das ja wohl einsehen.
__________________ Wer weiß schon, auf welcher Fußmatte er eines Tages sterben wird??? |
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#6
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| Hallo Freaky, ich habe keine Probezeit. Gruß |
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#7
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| Hallo Kaengurine, ja, das wäre wohl das beste. Mein Problem ist, dass ich selbst in meiner "Genesung" fü den AG arbeite, also im Homeoffice, da wir Termingeschäfte haben. Aber es geht einfach nicht mehr! @all: Ich möchte nach meiner Genesung woanders arbeiten, ebenfalls im Büro, wo ich nicht den ganzen Tag an der Tastatur arbeiten muss. Was sagt das Arbeitsamt denn, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen um einen Aufhebungsvertrag bitte? Gruß! |
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#8
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| Dies sollte unbedingt im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Damit kann eine eventuelle Sperre durch Eigenkündigung/Aufhegbungsvertrag umgangen werden.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#9
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| Ich habe das Arbeitsamt angeschrieben. Sicher ist sicher. |
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