| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo ich hoffe alle haben einen guten morgen, Ich habe einen (standart) Arbeitsvertrag unterschrieben fuer den 1.2.2010. Darin sind auch standartmaessig drei Monate Kuendigungsfrist enthalten. Nun ist die Frage, og ich auch drei Monate vor Arbeitsbeginn (also jetzt) den unterschriebenen Vertrag ohne Probleme und ohne Angabe eines Grundes kuendigen kann. Vielen Dank schon mal. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo Danny, ... grundsätzlich ja, es sei denn das Thema Kuendigung vor Arbeitsbeginn wäre in deinem Arbeitsvertrag separat geregelt.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Wolf, danke fuer die Antwort. Also bei mir im Vertrag steht nur folgendes: Ordentliche Kuendigung: Nach Ablauf der Probezeit kann dieser Vertrag beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekuendigt werden. [...] Im uebrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Vertragsstrafe: Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme oder Vertragswiedrigen Beendigung der Taetigkeit verpflichtet sich ____ eine vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatslohnes zu zahlen. Der Betrieb ist berechtigt, weiteren Schaden geltend zu machen. Was haelst du davon? |
|
#4
| ||||
| ||||
| Danny, dann gilt wohl die kürzere Frist einer Kündigung in der Probezeit. Ich an deiner Stelle würde als nächstes das Gespräch mit diesem Arbeitgeber suchen um eine Einvernehmliche Einigung herbeizuführen. Wenn das nicht möglich ist dann folgt die fristgerechte Kündigung. Was die erwähnte Vertragsstrafe angeht, dabei geht es ja nicht um den Fall einer ordentlichen Kündigung.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
|
#5
| |||
| |||
| Vielen Dank. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Rücknahme eines Arbeitsvertrages | melissa | Kündigung | 1 | 24.10.2009 17:55 |
| Antrag auf Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages | ruisi1893 | Arbeitsverträge | 3 | 01.10.2009 15:30 |
| Formulierung bei Rezessions-bed. Kuendigung | AlexUK09 | Arbeitszeugnisse | 6 | 21.08.2009 10:27 |
| Kuendigung waehrend Auslandsaufenthalt | Huffti | Kündigung | 5 | 11.02.2008 07:11 |