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#1
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| Ich bin seit 7 Jahren bei meinem AG beschäftigt. In meinem Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartal. Lt. BGB 622 verlängern sich diese Fristen ja für den Arbeitsgeber. Aus wirtschaftlichen Gründen rechne ich mit einer Kündigung am 31.10.2010. Zu wann ist diese dann gültig? Zählen 6 Wochen zum Quartalsende plus 2 Monate oder kann ich dann erst zum 31.03.2011 gekündigt werden oder, oder, oder??? Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe! LG |
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#2
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| Mave, sollten die im § 622 BGB genannten Einschränkungen bei dir nicht greifen gilt zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Mehr lässt sich in Unkenntnis der Einflussfaktoren wie deinem Alter, Tarifbindung und Firmengröße nach Köpfen nicht sagen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
mave1502 (04.10.2010) | ||
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#3
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| Ich bin 35, wir nicht an einen Tarifvertrag gebunden und wir sind ca. 200 Mitarbeiter. |
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