Kündigung ohne Termin=Nichtigkeit der Kündigung?
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Kündigung ohne Termin=Nichtigkeit der Kündigung?

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  #1  
Alt 03.03.2009, 08:58
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kasia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Kündigung ohne Termin=Nichtigkeit der Kündigung?


Hallo Gemeinde,

ich bin seit 1.5.08 unbefristet in einem Unternehmen mit mehr als 10 Angestellten als Aushilfe für 165 EUR/Monat beschäftigt. Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag 4 Wochen. Am 30.12.08 hat mein Chef mir die schriftliche Kündigung überreicht. In ihr wird kein Kündigungstermin genannt. Auf Rückfrage hat mein Chef erklärt, dass dies nicht nötig sei, da sich der Kündigungstermin 31.1.09 aus der Kündigungsfrist gemäß Arbeitsvertrag ergibt. Ich halte die Kündigung für nichtig, da sie nicht ausreichend spezifiziert ist. Das Job-Center sieht das auch und rechnet mir mein (nicht mehr gezahltes) Gehalt unverändert auf das ALG II an. Liege ich richtig?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

Kasia
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  #2  
Alt 04.03.2009, 09:18
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Standard Hallo kasia - Willkommen!

Die Kündigung halte ich für richtig, da die Kündigung im Dezember (Ausstellungsdatum!) ausgestellt wurde und der Arbeitgeber auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages hingewiesen hat (Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag 4 Wochen). Womit eindeutig ist, dass das Arbeitsverhältnis am 31.01.09 endet. Meine Meinung.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
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Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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kasia (04.03.2009)

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