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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| hallo, hab eine dringende frage: bin ein arbeitsverhältnis eingegangen (befristet, studentische aushilfskraft) und habe nun ein besseres angebot bekommen und möchte kündigen. in meinem arbeitsvertrag steht dazu: "die probezeit beträt zwei wochen. innerhalb der probezeit kann das beschäftigungsverhältnis mit einer frist von 14 tagen gekündigt werden." wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich auch nach den 2 wochen kündigen (heute läuft die probezeit von zwei wochen ab). bitte um hilfe! danke |
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#2
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| Zitat:
In der Regel kann ein befristetes AV nicht vorzeitig gekündigt werden. Wenn heute aber der letzte Tag der Probezeit ist kannst Du ja heute noch mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Achtung: Kündigung muss schriftlich erfolgen und heute wirksam zugehen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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