Kündigung(sfristen) eines befristeten Arbeitsvertrages
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Kündigung(sfristen) eines befristeten Arbeitsvertrages

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  #1  
Alt 16.12.2009, 13:10
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Standard Kündigung(sfristen) eines befristeten Arbeitsvertrages


Guten Tag, an alle Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zum Thema Kündigung und Kündigungsfristen und würde mich über konkrete Hilfe sehr freuen.
Ich habe einen 1jährigen befristeten Arbeitsvertrag in der freien Wirtschaft der in 2 Monaten endet.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

1: Das Arbeitsverhältnis endet ohne schriftliche Kündigung.

2: Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung NUR unter Einhaltung einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende zulässig.

3:Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe von 1 Monatsgehalt zu bezahlen, wenn er das Arbeitsverhältnis vorzeitig vertragswidrig beendet.

Ich habe mich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet und mich auch schon bei verschiedenen Firmen beworben. Nun habe ich in den nächsten Tagen ein Vorstellungsgespräch und möchte natürlich nicht unbedingt noch 2 Monate warten bis mein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft.

Nun meine Fragen:

Ist Punkt 2 erlaubt? Ich dachte bisher immer es gelten 2 oder 4 Wochen zum Monatsende?

Ist Punkt 3 erlaubt?

Habe ich ein ausserordentliches Kündigungsrecht, weil mein Vertrag ja ohnehin ausläuft und ich befürchten muss, dass ich die neue Stelle nicht bekomme, wenn ich erst in 2 Monaten anfangen kann? Oder bin ich da auf das "Good-Will" meines derzeitigen Arbeitgebers angewiesen. Ich bin ja ohnehin immer der Meinung dass man mit Ehrlichkeit am besten fährt.

Soll/muss ich bei meinem Vorstellungsgespräch den Namen meines jetzigen Arbeitgebers nennen bzw. muss ich den Namen meiner derzeitigen Firma im Lebenslauf erwähnen? Oder ist es besser darauf hinzuweisen, dass man keine Geheimnisse hat und dass es einem lieb wäre, wenn man bei einer Einigung erst selbst mit dem Noch-Arbeitgeber sprechen möchte, bevor der ev. Neu-Arbeitgeber dort Erkundigungen einholt?
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  #2  
Alt 16.12.2009, 14:00
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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1. Punkt 2 ist erlaubt. Oft haben befristete Arbeitsverträge gar keine Kündigungsmöglichkeit nach der Probezeit.
2. Punkt 3 ist auch erlaubt.

Somit bist Du in der Tat auf den guten Willen Deines jetzigen Arbeitgebers angewiesen, wenn Du kein "krummes Ding" drehen willst.
Es gibt aber nur wenige Arbeitgeber, die in solchen Fällen ihre MA's mit aller Gewalt halten wollen. Sicherlich hast Du ja auch noch Urlaub?

Ein ausserordentliches Kündigungsrecht hats Du immer bei entsprechenden Vorfällen. Ein neuer Job ist allerdings kein Grund.

In Deinem Lebenslauf musst u natürlich Deinen jetzigen Arbeitgeber angeben. Sonst hast Du eine Lücke und das kommt immer schlecht. Was willst Du denn sonst bei einem persönlichen Gespräch sagen?
Auch ist es eher selten, dass ein "Neu-AG" Erkundigungen beim "Alt-AG" einholt. Ausser die zwei kennen sich vom Golfplatz.
Ich habe daher in meine ewerbungen immer reingeschrieben, "Ich befinde mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und bitte Sie daher diese Kündigung vertraulich zu behandeln."

VIEL GLÜCK.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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meier zwo (16.12.2009)

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