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#1
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| Hallo Zusammen, eine wichtige Frage treibt mich hier hier.... Ich bin bei meinem Dienstgeber als Azubi nach AVR eingestellt und werde die Arbeit nun abbrechen. In meinem jetzigen Vertrag steht: "Die ersten 6 Monate sind Probezeit." und "Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis beidseitig jederzeit gekündigt werden." Nun ist meine Frage: Habe ich eine Kündigungsfrist oder kann ich von heute auf morgen da aufhören? Viele Dank für die Antworten, die hoffentlich folgen! Tim |
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#2
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| No Kündigungsfrist - kannst jederzeit aufhoreren Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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tim18 (25.09.2010) | ||
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#3
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| Hallo & vielen Dank für die Antwort! Gibt es dafür eine rechtl. Grundlage??? MFG |
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#4
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| ... solltest du aber dann von ALG II abhängig sein, erleidest du eine Sanktion von dei Monaten und 100% bezogen auf den Regelasatz. Dir steht ein Arbeitszeugnis zu, verlange dieses, du benötigst es für deine weiteren Bewerbungen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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tim18 (26.09.2010) | ||
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#5
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| Hallo Tim, ... der § 22/1 BBiG sagt... Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
tim18 (26.09.2010) | ||
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#6
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| Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!!! Im BBiG steht "§ 20 Probezeit Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen." In meinem Vertrag steht, dass die ersten 6 Monate Probezeit sind, ich habe ja einen Ausbildungsvertrag nach AVR. Ist das dann rechtswiedrig? Ich habe am 15. September meine Kündigung eingereicht. Muss mir mein Urlaubsanspruch (insgesamt 4 Tage, da ich 2 Tage pro Monat habe und 2 Monate da gearbeitet habe) gewährt werden oder können die sich das aussuchen? MfG und vochmals VIELEN Dank! |
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