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#1
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| Hallo, arbeite seit 9,5 Jahren in einem Bürofachmarkt und habe keinen Arbeitsvertrag. Wurde damals alles per Handschlag geregelt. Nun meine Frage: wenn ich nun selber kündigen würde, würden doch die gesetzlichen Fristen gelten, oder? Also 4 Wochen zum Monatsende oder zu einem 15ten. Ist das so richtig? Gruss |
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#2
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| Hallo Garfunkel, ... richtig- wenn keine sonstige Vereinbarung besteht, greift die gesetzliche Regelung. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Zitat:
Da ich wohl bis inkl. 31.08. auch Krankengeld beziehe würde ich auch noch gerne wissen was genau mit meinem Urlaubsanspruch (ca. 16 Tage) passieren kann/wird. Fange nämlich ab 01.09. einen neuen Job an. Gruss |