Kündigungsfrage
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Kündigungsfrage

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 08.06.2009, 08:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 16
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
garfunkel74 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigungsfrage


Hallo,

arbeite seit 9,5 Jahren in einem Bürofachmarkt und habe keinen Arbeitsvertrag. Wurde damals alles per Handschlag geregelt. Nun meine Frage: wenn ich nun selber kündigen würde, würden doch die gesetzlichen Fristen gelten, oder?
Also 4 Wochen zum Monatsende oder zu einem 15ten. Ist das so richtig?
Gruss
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 08.06.2009, 11:37
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 5.338
Bedankte sich: 2
801 Danksagungen in 769 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Garfunkel,

... richtig- wenn keine sonstige Vereinbarung besteht, greift die gesetzliche Regelung.

Wolf


Zitat:
Zitat von garfunkel74 Beitrag anzeigen
Hallo,

arbeite seit 9,5 Jahren in einem Bürofachmarkt und habe keinen Arbeitsvertrag. Wurde damals alles per Handschlag geregelt. Nun meine Frage: wenn ich nun selber kündigen würde, würden doch die gesetzlichen Fristen gelten, oder?
Also 4 Wochen zum Monatsende oder zu einem 15ten. Ist das so richtig?
Gruss
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 15.06.2009, 11:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 16
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
garfunkel74 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von derWolf Beitrag anzeigen
Hallo Garfunkel,

... richtig- wenn keine sonstige Vereinbarung besteht, greift die gesetzliche Regelung.

Wolf
In welchem Zeitraum müsste ich denn kündigen wenn ich zum 31.08. ausscheiden möchte? (16.Juli bis 31. Juli)?
Da ich wohl bis inkl. 31.08. auch Krankengeld beziehe würde ich auch noch gerne wissen was genau mit meinem Urlaubsanspruch (ca. 16 Tage) passieren kann/wird. Fange nämlich ab 01.09. einen neuen Job an.
Gruss
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen





Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.